Neuer Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Brandenburg: 126.000 Hähnchen betroffen
Newcastle-Krankheit: 126.000 Hähnchen in Brandenburg betroffen

Erneuter Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Brandenburg

Im Landkreis Märkisch-Oderland ist es erneut zu einem schwerwiegenden Ausbruch der Newcastle-Krankheit gekommen. Betroffen ist ein Hähnchenmastbetrieb in der Gemeinde Oderaue, wo nach Angaben der Kreisverwaltung rund 126.000 Tiere getötet werden müssen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor hat den Virusnachweis am Sonntag bestätigt, was die Dringlichkeit der Situation unterstreicht.

Ausbreitung der Tierseuche in Brandenburg

Dieser Vorfall markiert den zweiten Fall der Newcastle-Krankheit im Landkreis Märkisch-Oderland. Besonders stark betroffen ist jedoch der Landkreis Dahme-Spreewald, wo bis Anfang April bereits 1,6 Millionen Tiere aufgrund der Seuche getötet wurden. Auch im Oder-Spree-Kreis wurden mehrere Ausbrüche registriert, was auf eine anhaltende Verbreitung hindeutet.

Die Newcastle-Krankheit brach im Februar erstmals seit drei Jahrzehnten wieder in Brandenburg aus – trotz der in Deutschland geltenden Impfpflicht für Geflügel. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, da die Krankheit auch in Nachbarländern wie Polen und Tschechien vermehrt auftritt. Laut dem Brandenburger Ministerium gehören die nachgewiesenen Viren zu einem Genotyp, der insbesondere in diesen osteuropäischen Regionen zirkuliert.

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Übertragungswege und Maßnahmen

Das Virus wird nach Angaben des FLI über verschiedene Wege übertragen, darunter die Luft, kontaminierte Materialien sowie Anhaftungen an Schuhwerk, Kleidung oder Maschinen. Diese vielfältigen Übertragungsmöglichkeiten erschweren die Eindämmung der Seuche erheblich und erfordern strenge Hygienemaßnahmen in betroffenen Betrieben.

Die Behörden arbeiten intensiv daran, die Ausbreitung zu kontrollieren, doch die wiederholten Ausbrüche zeigen, dass die Newcastle-Krankheit in Brandenburg noch nicht gestoppt ist. Landwirte und Tierhalter sind aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen und bei Verdachtsfällen umgehend Meldung zu erstatten.

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