Das Oberste Gericht in Tschechien hat entschieden: Die Familie einer Wissenschaftlerin muss privat aufbewahrten Mondstaub an die Akademie der Wissenschaften in Prag aushändigen. Die Akademie hatte auf Herausgabe geklagt und bekam nun recht.
Jahrzehntelange Aufbewahrung
Bei der Familie lagerte das Material jahrzehntelang. Der Vorfall kam ans Licht, als die Familie eine Exportgenehmigung als Kulturgut beantragte – möglicherweise, um den Staub im Ausland an Sammler zu verkaufen. Sowjetische Mondsonden des Luna-Programms hatten das Material in den 1970er Jahren gesammelt.
Umfang der Proben
Wie aus dem Urteil hervorgeht, handelt es sich um rund ein Gramm Mondgesteinsfragmente sowie ein Gramm Mondstaub, der in 16 Ampullen und Probenbehältern aufbewahrt wird.
Forschungsreise in die Sowjetunion
Die Tochter der Wissenschaftlerin argumentierte, niemand in der Akademie habe das Material in mehr als 30 Jahren vermisst. Die Richter stellten jedoch fest, dass die Wissenschaftlerin die Mondproben auf einer Forschungsreise in die Sowjetunion als Vertreterin der Akademie entgegengenommen hatte – nicht als Privatperson. Zeugen wurden befragt und Dokumente wie Reiseberichte aus der damaligen Zeit gesichtet. Der Forscherin müsse angesichts ihrer Stellung klar gewesen sein, dass die Proben „in keinem Fall in ihren Besitz“ gekommen seien, hieß es.
Staatliches Eigentum
Mondstaub und Mondgestein, die zur Erde gebracht wurden, befinden sich fast ausnahmslos in staatlichem Eigentum. Vor knapp neun Jahren wurde ein Beutel mit einem Rest Mondstaub in New York für umgerechnet etwa 1,6 Millionen Euro versteigert. Dieses Täschchen hatte der 2012 gestorbene Astronaut Neil Armstrong im Jahr 1969 für Steinproben vom Mond genutzt.



