EU-Verbot: Große Modefirmen dürfen Kleidung nicht mehr entsorgen
EU-Verbot: Modefirmen dürfen Kleidung nicht mehr wegwerfen

Seit dem 19. Juli 2026 ist es großen Unternehmen in der Europäischen Union untersagt, unverkaufte Kleidung und Schuhe zu vernichten. Die neue EU-Vorschrift, die Teil der Ökodesign-Verordnung ist, zwingt betroffene Firmen dazu, nicht verkaufte Waren erneut zu verkaufen, zu spenden oder anderweitig weiterzuverwenden. Bislang war die Entsorgung oft günstiger als Lagerung, Aufbereitung oder erneuter Verkauf.

Ausnahmen und Übergangsregeln

Ausnahmen gelten, wenn die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist oder nicht wiederverwendet werden kann. Auch Kleidung, die mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen in der EU als Spende angeboten, aber nicht fristgerecht angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.

Handelsverband: Mehr reduzierte Ware möglich

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht potenzielle Vorteile für Verbraucher. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärte: „Das Angebot an reduzierter Ware könnte steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Secondhand-Kanäle.“ Zudem seien ökologische Vorteile möglich, da weniger neuwertige Kleidung vernichtet werde. Allerdings stünden Händler vor Herausforderungen: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe seien beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte. Zusätzliche Kosten entstünden für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung, hinzu kämen Dokumentationsauflagen und rechtliche Unsicherheiten.

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Modeverband: Signal für Ressourcenschonung

Der Modeverband GermanFashion begrüßt die Regelung. Hauptgeschäftsführer Thomas Lange betonte: „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte.“ Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen. Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung jedoch kaum Auswirkungen haben, da unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten. Lange fordert, dass diese Unternehmen künftig an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.

Kritik: Bürokratie und Realitätsferne

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert das Gesetz als realitätsfern. Experte Jonas Stracke sagte: „Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware.“ Dennoch werde der Eindruck erweckt, als vernichteten Hersteller massenhaft Neuware. Das Gesetz schaffe „viel neue Bürokratie, ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind“. Für mehr Nachhaltigkeit brauche man funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen – solange diese fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger.

Umweltschützer: Schlupflöcher und fehlende Kontrollen

Umweltschutzorganisationen sehen ebenfalls Probleme. Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace bezeichnete das Verbot als richtig, wies jedoch auf Schlupflöcher hin: „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt. Der WWF sieht das Vernichtungsverbot als wichtigen ersten Schritt. Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation betonte: „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“

Zahlen und Hintergrund

Laut EU-Kommission werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie getragen wurden. Diese Abfälle verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen. Die neuen Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist und schrittweise weitere Produktgruppen umfassen soll.

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