Seit Mitternacht gelten in der Europäischen Union deutlich schärfere Asylregeln. Die lang umkämpfte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) ist in Kraft getreten. Sie zielt darauf ab, Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen konsequenter durchzusetzen. Ein zentrales Element ist die Verhinderung von Sekundärmigration, also der Weiterwanderung von Schutzsuchenden innerhalb der EU, etwa von Griechenland oder Italien nach Deutschland.
Solidaritätsmechanismus soll Außengrenzstaaten entlasten
Der neue Solidaritätsmechanismus sieht vor, dass EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner betonte, dass Geas das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten stärke und Europa mehr Kontrolle verschaffe. Deutschland muss für das laufende Jahr keinen Beitrag zum Solidaritätspool leisten, da der Bundesrepublik viele Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Ähnliches gilt für Frankreich.
Grenzverfahren als neues Instrument
Die neuen Grenzverfahren sollen das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid durchlaufen ein beschleunigtes Verfahren von maximal zwölf Wochen. Während dieser Zeit dürfen sie spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen. In Deutschland wird es solche Verfahren an Flughäfen geben, etwa in München und Frankfurt am Main. Insgesamt sind 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften geplant, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg hat heute eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb aufgenommen.
Die Reform soll auch verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen. Bisher weigerten sich Länder wie Italien oder Griechenland oft, Schutzsuchende zurückzunehmen, die bereits nach Deutschland weitergeflüchtet waren. Durch die neuen Regeln soll dieser Konflikt entschärft werden.



