EU verschärft Asylregeln: Geas-Reform mit schnelleren Verfahren in Kraft
EU verschärft Asylregeln: Geas-Reform in Kraft

Die lang umkämpfte Europäische Asylreform (Geas) ist seit Mitternacht in Kraft. Sie soll einen jahrelangen Streit zwischen den EU-Staaten beilegen und die Migration besser steuern. Für Schutzsuchende bedeuten die neuen Regeln deutliche Einschnitte.

Schärfere Regeln gegen Sekundärmigration

Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen – etwa von Griechenland oder Italien nach Deutschland. Diese sogenannte Sekundärmigration hatte über Jahre hinweg immer wieder für Konflikte zwischen den Mitgliedsländern gesorgt. Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Diese sehen vor, dass für ein Asylverfahren stets das EU-Land zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien oder Griechenland weigerten sich jedoch in vielen Fällen, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weitergereist waren, zurückzunehmen.

Solidaritätsmechanismus als Ausgleich

Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten, enthält das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) nun einen Solidaritätsmechanismus. EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte zum Inkrafttreten, Geas stärke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle.

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Deutschland zunächst beitragsfrei

Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten. Grund dafür ist, dass der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die Zuständigkeit für viele dieser Verfahren ohnehin übernehmen musste. Ähnliches gilt für Frankreich.

Grenzverfahren zur Entlastung

Zudem sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Sie müssen in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen, die insbesondere die EU-Länder an den Außengrenzen eingerichtet haben.

Umsetzung in Deutschland

Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag stellt, wird es die Außengrenzverfahren aber auch hierzulande geben – etwa in München und Frankfurt am Main, wo große internationale Flughäfen liegen. Dafür soll es insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften geben, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin Brandenburg nimmt heute eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb auf. Weitere Einrichtungen in anderen Bundesländern sind in Planung.

Abschiebezentren in Drittstaaten

Die EU plant zudem, Abschiebezentren in Drittstaaten zu errichten und abgelehnte Asylbewerber dorthin zu bringen. Migrationsforscherin Birgit Glorius hält diesen Ansatz für hochproblematisch und bezeichnet den Begriff „Return Hub“ als reinen Euphemismus.

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