EU-Asylreform Geas in Kraft getreten
Seit Mitternacht gelten in der Europäischen Union deutlich schärfere Asylregeln. Die lang umkämpfte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) ist nun in Kraft getreten und soll für schnellere Verfahren und konsequentere Abschiebungen sorgen. Ziel ist es, die jahrelangen Konflikte zwischen den Mitgliedstaaten zu beenden und die Migration besser zu steuern. Für Schutzsuchende bedeuten die neuen Regelungen deutliche Einschnitte.
Sekundärmigration soll unterbunden werden
Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen – etwa von Griechenland oder Italien nach Deutschland. Diese sogenannte Sekundärmigration hatte über Jahre hinweg immer wieder für Spannungen zwischen den Mitgliedsländern gesorgt. Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Diese besagen, dass für ein Asylverfahren stets das EU-Land zuständig ist, in dem der Schutzsuchende zuerst registriert wurde. Italien und Griechenland weigerten sich jedoch in vielen Fällen, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weitergereist waren, zurückzunehmen.
Solidaritätsmechanismus als Ausgleich
Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten, sieht das neue Geas einen Solidaritätsmechanismus vor. EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte zum Inkrafttreten, Geas stärke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle.
Deutschland muss vorerst keinen Beitrag leisten
Deutschland muss zu dem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten. Grund dafür ist, dass der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, sodass Deutschland die Zuständigkeit für viele dieser Verfahren ohnehin übernehmen musste. Ähnliches gilt für Frankreich.
Grenzverfahren zur Entlastung des Asylsystems
Zudem sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid durchlaufen ein beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen. Sie müssen in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen, die insbesondere die EU-Länder an der Außengrenze eingerichtet haben. Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Dennoch wird es auch hierzulande Außengrenzverfahren geben – etwa an den großen internationalen Flughäfen in München und Frankfurt am Main. Dafür sind insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften vorgesehen, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin Brandenburg nimmt heute eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb auf. Weitere Einrichtungen in anderen Bundesländern sind in Planung.
Abschiebezentren in Drittstaaten geplant
Die EU plant zudem, Abschiebezentren in Drittstaaten zu errichten und abgelehnte Asylbewerber dorthin zu bringen. Migrationsforscherin Birgit Glorius hält diesen Ansatz für hochproblematisch und bezeichnet den Begriff „Return Hub“ als puren Euphemismus.



