Das Landgericht Magdeburg hat am heutigen Tag ein historisches Urteil gefällt: Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, der im Jahr 2024 einen Anschlag mit sechs Toten und zahlreichen Verletzten verübt hatte, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten, um die Gesellschaft auch nach Verbüßung der Haftstrafe vor dem Täter zu schützen.
Hintergrund des Anschlags
Der Angeklagte, ein aus Saudi-Arabien stammender Mann, hatte am Abend des 20. Dezember 2024 einen Kleintransporter in die Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gesteuert. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben, darunter zwei Kinder und eine schwangere Frau. Mehr als 30 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine Debatte über Sicherheitsmaßnahmen auf öffentlichen Veranstaltungen entfacht.
Urteil und Begründung
Die Kammer des Landgerichts Magdeburg sprach den Angeklagten des Mordes in sechs Fällen, des versuchten Mordes in 30 Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe, da er mit der Tat seine radikale islamistische Gesinnung demonstrieren wollte. „Der Angeklagte hat kaltblütig und mit voller Absicht das Leben Unschuldiger ausgelöscht“, so der Richter. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was bedeutet, dass eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nicht in Betracht kommt. Das Gericht behielt sich zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor, falls der Täter nach Verbüßung der Haftstrafe weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
Reaktionen auf das Urteil
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Die Höchststrafe ist ein klares Signal, dass solche Taten mit aller Härte des Rechtsstaates geahndet werden“, erklärte der zuständige Oberstaatsanwalt. Die Verteidigung kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Sie hatte auf eine geringere Strafe plädiert und die Schuldfähigkeit des Angeklagten angezweifelt. Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Täter jedoch eine vollständige Schuldfähigkeit bescheinigt.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil ist eines der schwersten, das in Deutschland je wegen eines Terroranschlags verhängt wurde. Es unterstreicht die Entschlossenheit der Justiz, bei schwersten Straftaten die Höchststrafe zu verhängen. Der Fall hatte auch politische Auswirkungen: Die Bundesregierung verschärfte nach dem Anschlag die Sicherheitsvorkehrungen auf Weihnachtsmärkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einem „Tag der Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Angehörigen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



