Rentenkommission: 33 Vorschläge für eine Reform der Alterssicherung
33 Rentenreform-Vorschläge: Rentenalter, Kapitalrente, Witwenrente

Die Rentenkommission hat einen umfassenden Katalog mit 33 Empfehlungen für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, die abschlagsfreie Rente mit 63 abzuschaffen und eine obligatorische kapitalgedeckte Renten-Komponente einzuführen. Die Empfehlungen liegen der Bild-Zeitung vor und sollen am Dienstag an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden.

Zielgröße und Transparenz

Die Kommission empfiehlt, eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern als politische Zielgröße für eine lebensstandardsichernde Altersversorgung anzusetzen (Empfehlung 1). Künftig soll regelmäßig eine Nettoersatzquote ausgewiesen werden, die das Verhältnis des verfügbaren Nettoeinkommens im Ruhestand zum letzten verfügbaren Nettoeinkommen im Erwerbsleben darstellt (Empfehlung 2). Die Indikatorik für das Monitoring der Altersvorsorge soll weiterentwickelt und die administrative Datenbasis verbessert werden (Empfehlung 3). Die Digitale Rentenübersicht soll als Informations- und Planungstool ausgebaut werden, zudem wird eine lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie befürwortet (Empfehlung 4).

Anpassung des Rentenalters

Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 moderat an die Lebenserwartung angepasst werden, wobei sich Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf Erwerbs- und Rentenphase aufteilen (Empfehlung 5). Bei aktuellen Annahmen würde dies bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre steigt. Die Kommission spricht sich für eine regelmäßige Überprüfung der zugrundeliegenden Annahmen aus. Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden (Empfehlung 6). Eine Regelung, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht, soll nicht eingeführt werden (Empfehlung 7). Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre erhöht und dann parallel zur Regelaltersgrenze angehoben werden, wobei das Renteneintrittsfenster von drei Jahren erhalten bleibt (Empfehlung 8).

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Gesundheitsvorsorge und Erwerbsminderung

Die Kommission empfiehlt, das Fallmanagement der Rentenversicherung und die freiwillige Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab 45 wissenschaftlich zu begleiten und weiterzuentwickeln (Empfehlung 10). Für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer Gesundheitsprüfung nicht mehr in ihrem letzten Berufsfeld arbeiten können, soll ein vereinfachter Zugang zur Rente geschaffen werden. Der Begriff der Erwerbsminderung soll überarbeitet werden, insbesondere hinsichtlich der Vermittlungschancen von Personen, die nur drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind. Die Altersteilzeit soll erst ab 58 Jahren möglich sein und nicht mehr im Blockmodell (Empfehlung 13).

Rentenanpassung und Kapitalrente

Die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung soll beibehalten werden, der Nachhaltigkeitsfaktor wieder angewendet und der Parameter alpha auf 0,33 erhöht werden (Empfehlung 14). Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung für Neuzugänge ab 2032, der aus Steuermitteln finanziert wird, um sicherzustellen, dass das Rentenniveau nicht unter das heutige fällt (Empfehlung 15). Zudem wird die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV empfohlen, mit einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von zwei Prozent und individuellen Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild (Empfehlung 28). Die Kapitalrente soll langfristig das Rentenniveau spürbar anheben.

Ausweitung der Versicherungspflicht

Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung als Idealbild an, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände einbezogen werden (Empfehlung 21). Konkret empfiehlt sie, alle neu beginnenden Selbstständigen ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen, sowie Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften (Empfehlungen 22, 24, 25). Minijobs sollen ohne Opt-out versicherungspflichtig werden, Ausnahmen nur für Schüler (Empfehlung 26). Die Beamtenversorgung soll wirkungsgleich an Reformen der GRV angepasst und die Zahl der Verbeamtungen reduziert werden (Empfehlung 23).

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Betriebliche und private Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung soll durch einen Sozialpartnerdialog gestärkt werden, um eine annähernd flächendeckende Verbreitung zu erreichen (Empfehlung 29). Bürokratieabbau, Portabilität und Rechtssicherheit sollen verbessert werden (Empfehlung 30). Die Frühstart-Rente soll mit der gesetzlichen Kapitalrente verzahnt werden (Empfehlung 31). Ein enges Monitoring der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge wird empfohlen (Empfehlung 32).

Sozialpolitische Maßnahmen

Die Kommission empfiehlt, verdeckte Armut zu bekämpfen und den Zugang zum Existenzminimum zu sichern (Empfehlung 18). In der Grundsicherung im Alter soll ein Freibetrag für gesetzliche Renten eingeführt werden, auch für Personen ohne Grundrentenzuschlag (Empfehlung 19). Die Verpflichtung Langzeitarbeitsloser zum vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen soll dauerhaft abgeschafft werden (Empfehlung 20). Die Deutsche Rentenversicherung soll effizienter und bürgernäher organisiert werden (Empfehlung 33).