Arbeitszeugnisse entschlüsselt: Die versteckte Sprache der Personaler
Arbeitszeugnisse müssen laut Gesetz wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein, was dazu führt, dass offene Kritik vermieden wird. Stattdessen haben Personalexperten eine spezielle Zeugnissprache entwickelt, die nur Eingeweihte korrekt interpretieren können. Das Karriereportal Xing hat sechs typische Formulierungen analysiert und erklärt, welche Botschaften wirklich dahinterstecken.
Sechs Phrasen und ihre tatsächliche Bedeutung
„Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“
Diese Aussage klingt zunächst positiv, entspricht aber laut Xing lediglich einer Schulnote 3. Die Leistung wird damit als durchschnittlich bewertet. Für eine bessere Beurteilung fehlen entscheidende Steigerungen wie „stets“ oder „vollsten“, die eine überdurchschnittliche Performance signalisieren würden.
„Er/Sie zeigte Verständnis für seine/ihre Aufgaben.“
Übersetzt bedeutet dieser Satz: Die Person wusste theoretisch, was zu tun war, konnte die Aufgaben aber nicht in der gewünschten Qualität umsetzen. Es handelt sich um eine verklausulierte Kritik an der praktischen Umsetzungsfähigkeit.
„Er/Sie arbeitete mit Engagement und Interesse.“
Hier fehlen konkrete Ergebnisse oder Auswirkungen des Engagements. Laut Xing kann dies darauf hindeuten, dass trotz hohem persönlichem Einsatz nur begrenzte oder unzureichende Resultate erzielt wurden. Der Fokus liegt auf dem Bemühen, nicht auf dem Erfolg.
„Er/Sie war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
Diese Formulierung gilt als eine der bekanntesten kritischen Zeugnis-Phrasen. Wer nur „bemüht“ war, hat die Anforderungen in der Regel nicht erfüllt. Im Kontext von Arbeitszeugnissen ist der Begriff „bemüht“ fast immer negativ konnotiert und signalisiert mangelnde Leistungsfähigkeit.
„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.“
Wenn das Sozialverhalten ausschließlich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen als einwandfrei beschrieben wird, könnte dies darauf hindeuten, dass es mit anderen Gruppen wie Kunden, externen Partnern oder Stakeholdern Probleme gab. Besonders kritisch ist diese Einschränkung, wenn das Verhalten insgesamt nur sehr knapp bewertet wird.
„Er/Sie erledigte die Aufgaben selbstständig.“
Selbstständigkeit ist im Berufsleben eine Grundanforderung und keine besondere Leistung. Wird diese Eigenschaft im Zeugnis hervorgehoben, ohne weitere positive Attribute wie Eigeninitiative, Verantwortungsübernahme oder Problemlösungskompetenz zu nennen, deutet dies laut Karrierenetzwerk Xing auf einen begrenzten Handlungsspielraum hin. Die Bewertung ist damit neutral bis negativ.
Die Kunst der Zeugnissprache
Die Analyse zeigt, dass Arbeitszeugnisse eine eigene Linguistik besitzen, die Laien oft täuscht. Personaler nutzen diese codierte Sprache, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, gleichzeitig aber differenzierte Bewertungen abzugeben. Für Arbeitnehmer ist es daher essenziell, die subtilen Hinweise zu verstehen, um ihre berufliche Entwicklung besser steuern zu können.



