Ökonom Bofinger: Reform der Beamtenpensionen dringend nötig
Bofinger: Reform der Beamtenpensionen nötig

Die Beamtenpensionen belasten die Haushalte von Bund und Ländern zunehmend. Der Ökonom Peter Bofinger, Mitglied der Rentenkommission, sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert eine Reform der Berechnungsgrundlage. „Es gibt die Tendenz, dass man die Leute im letzten Jahr noch mal schnell befördert, damit sie eine schöne Pension kriegen“, sagte Bofinger der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, bei Beamten künftig die letzten fünf bis zehn Jahre vor der Pension für die Höhe zu berücksichtigen.“

Rentenkommission fordert längere Wartezeiten

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte in ihrem am Dienstag vorgestellten Gesamtkonzept mit 33 Vorschlägen auch zur Beamtenversorgung Stellung genommen. Sie plädiert für eine Verlängerung der Wartezeit für die Versorgung aus dem letzten Amt von derzeit zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre. Im Vergleich zum Rentenrecht, bei dem die Rentenhöhe vom gesamten Erwerbsverlauf abhängt, erscheine die aktuelle Regelung als besonders begünstigend, heißt es im Bericht.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wollen das Konzept komplett umsetzen. Der Rentenkommission gehören zehn Wissenschaftler und drei Vertreter der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD an.

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Weniger Verbeamtungen gefordert

Der Bund der Steuerzahler und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatten bereits weniger Verbeamtungen gefordert. Die Rentenkommission schloss sich dem an und rät Bund und Ländern, die Anzahl der Verbeamtungen deutlich einzuschränken. Beamte sollten nur Personen mit hoheitlichen Aufgaben sein, die mit Grundrechtseingriffen im engeren Sinne verbunden sind, also öffentliche Gewalt, Befehl und Zwang.

Zudem müssten Bund und Länder bei weiteren Verbeamtungen ausreichende Rücklagen für spätere Pensionen schaffen. Alle bisherigen und künftigen Anpassungen des Rentenrechts, etwa bei der Regelaltersgrenze oder der Rentenanpassung, sollen wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden.

Keine Einbeziehung in gesetzliche Rentenversicherung

Auf die Forderung, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, verzichtete die Kommission – im Gegensatz zu künftigen Selbstständigen sowie Politikern. Die Experten begründen dies mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden und dem Länderbeamtenrecht, das eine lange Übergangsphase erfordern würde. In diesem Fall sähen sie eine jahrzehntelange Doppelbelastung der Haushalte von Bund und Ländern.

Milliardenkosten für Haushalte

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes gab es zum 1. Januar 2025 rund 1,4 Millionen Pensionäre in Deutschland. Ihr durchschnittliches Ruhegehalt betrug 3.416 Euro brutto. Die Zahl der Pensionsempfänger hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter auf 56,9 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Den Großteil müssen die Länder tragen, etwa für ehemalige Polizisten und Lehrer.

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