DAK-Chef warnt vor überfüllten Arztpraxen durch Koalitionspläne
DAK-Chef: Koalitionspläne überfüllen Arztpraxen

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit warnt vor negativen Effekten der Koalitionspläne zur Senkung des Krankenstandes in deutschen Unternehmen. Vorstandschef Andreas Storm erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steigert die Zahl der Arztkontakte und damit auch die Belastung der Beschäftigten in den Praxen. In Kombination mit dem Zwang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag drohen überfüllte Hausarztpraxen.“ Die schwarz-rote Koalition hatte vereinbart, die telefonische Krankschreibung ohne Praxisbesuch abzuschaffen und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend zu machen. Bislang ist diese Regelung erst ab dem vierten Tag vorgesehen.

Klingbeil: Praktikable Lösungen gefordert

Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) rechtfertigte die Verschärfungen als Koalitionskompromiss, betonte aber die Notwendigkeit einer praktikablen Umsetzung. „Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde“, sagte der SPD-Chef bei RTL/ntv. Kanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte sich in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, ohne dies näher zu erläutern. Merz machte deutlich, dass Unternehmen abweichende Regeln treffen könnten.

Proteste gegen die Pläne

Gegen die Koalitionspläne gibt es heftige Proteste, unter anderem weil mehr Kranke direkt in überlastete Praxen gehen müssten. Klingbeil verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die gesagt habe, dass man die Regelung so gestalten müsse, dass niemand, der krank sei, wirklich zum Arzt gehen müsse. „Ich will auch nicht, dass Menschen sich krank zur Arbeit schleppen. Ich will auch, dass die Ärzte vernünftig ihren Job machen können.“ Es komme nun auf die Gesetzgebung an.

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Telefonische Krankschreibungen: Geringer Anteil an allen AU-Bescheinigungen

Warken verteidigte das Aus für telefonische Krankschreibungen, betonte aber die Bedeutung digitaler Alternativen. „Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunde mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich sind und verstärkt genutzt werden“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Hier solle eine Regelung geschaffen werden, „die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig dem Ziel folgt, für den Einstieg in die Versorgung deutlich stärker auf Digitalisierung zu setzen“.

Krankenkassen und Ärzteverbände weisen seit längerem darauf hin, dass telefonische Krankschreibungen sich bewährt hätten. Nach einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer Krankenkasse auf Basis von Abrechnungsdaten von 2020 bis 2023 hatten telefonische Krankschreibungen einen Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es hätten sich keinerlei Hinweise gefunden, dass sie maßgebliche Treiberin des höheren Krankenstandes seien.

Teilkrankschreibungen als Lösung

Nach früheren Angaben der Techniker Krankenkasse machen kurzzeitige Erkrankungen wie Erkältungen, die mit einer telefonischen Krankschreibung festgestellt werden können, im Vergleich zu Langzeiterkrankungen einen wesentlich geringeren Anteil an den gesamten Fehltagen aus. DAK-Chef Storm plädierte daher für die Nutzung von Teilkrankschreibungen: „Um den hohen Krankenstand wirksam reduzieren zu können, sollten wir das Potenzial der Teilkrankschreibung nutzen.“ Erfahrungen aus skandinavischen Ländern zeigten, dass mehr Flexibilität Beschäftigte im Arbeitsprozess halten könne. Mit der stufenweisen Wiedereingliederung gebe es schon ein Instrument, das sich in diese Richtung weiterentwickeln lasse.

Ministerin Warken plant bereits die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es wünschen – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit.

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