Filialkarussell bei Modeketten: Wie H&M und andere unliebsame Mitarbeiter loswerden
Filialkarussell: Wie Modekonzerne Mitarbeiter loswerden

Fragwürdige Methoden in der Modebranche: Das Filialkarussell

In der Modebranche zeichnet sich ein besorgniserregendes Muster ab: Große Konzerne wie H&M und andere scheinen eine systematische Methode zu nutzen, um unliebsame Mitarbeitende loszuwerden. Dabei handelt es sich um das sogenannte Filialkarussell, bei dem Filialen geschlossen oder verlagert werden, um gezielt bestimmte Personengruppen zu entlassen.

Zielgruppen: Ältere, Schwerbehinderte, Mütter und Betriebsräte

Betroffen sind laut Gewerkschaftsberichten vor allem ältere Angestellte, schwerbehinderte Mitarbeiter, Mütter in Teilzeit und engagierte Betriebsräte. Diese Gruppen werden offenbar als weniger flexibel oder kostspielig angesehen und durch die Filialumstrukturierungen gezielt aus dem Unternehmen gedrängt.

Die Gewerkschaft Ver.di beobachtet dieses Phänomen bundesweit und spricht von einem klaren Muster. Betriebsrätin Lopes und Ver.di-Gewerkschafterin Hampel bestätigen: "Wir machen bundesweit Erfahrung mit diesem Muster." Die Strategie scheint darauf ausgelegt zu sein, arbeitsrechtliche Hürden für betriebsbedingte Kündigungen zu umgehen.

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Der Nürnberger Fall: Ein exemplarisches Beispiel

Ein konkreter Fall aus einer Nürnberger H&M-Filiale liefert deutliche Hinweise auf diese Praxis. Durch die Schließung oder Verlagerung der Filiale wurden Mitarbeiter entlassen, die genau den genannten Personengruppen angehören. Die Betroffenen berichten von plötzlichen Ankündigungen und mangelnden Alternativen innerhalb des Unternehmens.

Diese Methode ermöglicht es den Konzernen, sich unerwünschter Mitarbeiter zu entledigen, ohne direkt gegen das Arbeitsrecht zu verstoßen. Die Filialschließungen werden offiziell mit wirtschaftlichen Gründen oder Standortoptimierungen begründet, während in Wirklichkeit personenbezogene Motive im Vordergrund stehen könnten.

Rechtliche Grauzone und gewerkschaftliche Reaktion

Das Filialkarussell bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Während betriebsbedingte Kündigungen bei echten wirtschaftlichen Notlagen zulässig sind, wird hier der Verdacht laut, dass wirtschaftliche Gründe nur vorgeschoben werden. Ver.di und andere Gewerkschaften prüfen rechtliche Schritte und fordern schärfere Kontrollen.

Die Praxis wirft grundlegende Fragen zur Sozialverträglichkeit von Unternehmensstrategien auf. In einer Zeit, in der Diversität und Inklusion offiziell propagiert werden, stehen solche Methoden in deutlichem Widerspruch zu öffentlichen Bekenntnissen der Unternehmen.

Der Fall aus Nürnberger könnte nur die Spitze des Eisbergs sein. Gewerkschaften sammeln weitere Beispiele und bereiten mögliche Klagen vor. Für betroffene Mitarbeiter bedeutet das Filialkarussell oft das abrupte Ende ihrer beruflichen Laufbahn bei diesen Unternehmen, mit allen finanziellen und sozialen Konsequenzen.

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