Hausärzte appellieren an Bundesrat: Sparpaket stoppen
Hausärzte appellieren an Bundesrat: Sparpaket stoppen

Die Hausärzte appellieren an die Länder, das umstrittene Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge zu stoppen. „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen. Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten“, sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“. Sie mahnte: „Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden.“

Zustimmung des Bundesrats offen

Der Bundestag entscheidet am Freitag über das Sparpaket der Schwarz-Roten Koalition. Geplant ist, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben zu entlasten, um neue Beitragserhöhungen zu verhindern. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.

Viel kritisiert wurden auch die geplante Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Die Grünen-Politikerin Ricarda Lang bezeichnete die Neuregelung bei Krankschreibungen als „Schnapsidee“. Alle Betroffenen aus der Praxis sagten voraus, dass sie zu mehr Krankheitstagen führen werde – und nicht zu weniger.

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Kritik an den geplanten Maßnahmen

Die Hausärztevertreterin Buhlinger-Göpfarth betonte, das Gesetz werde die „Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verschlechtern“. Sie sprach von einem „Kahlschlag“ und warnte, die Folge wäre, dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet werde, Menschen immer länger auf Termine warten müssten und weniger Zeit für ihre Behandlung bleibe.

Offen ist noch, ob das Paket nach dem Votum des Bundestages auch zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung der Länderkammer kommt. Der Bundestag müsste einen Antrag auf Fristverkürzung stellen, ob die Länder dem zustimmen, ist unklar.

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