Reform der gesetzlichen Krankenversicherung: Einsparungen auf Kosten der Pflege?
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, um das wachsende Milliardendefizit der Kassen zu begrenzen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der erhebliche Einsparungen vorsieht – unter anderem in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, psychiatrischen Einrichtungen und der ambulanten Pflege. Kritiker befürchten, dass dies zu Lasten der rund eine Million Beschäftigten in diesen Bereichen gehen könnte.
Koppelung des Pflegebudgets an die Grundlohnrate
Kern der Reform ist die Koppelung des sogenannten Pflegebudgets der Kliniken an die Grundlohnrate. Diese Rate spiegelt im Wesentlichen die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung aller gesetzlich Versicherten wider. Im Jahr 2025 betrug sie 4,4 Prozent. Künftig sollen die Kosten in den Krankenhäusern nicht stärker steigen dürfen als dieser Wert. Die Idee dahinter: Die Ausgaben der Kliniken müssen sich an den Einnahmen der Kassen orientieren, die sich aus den Beiträgen der Versicherten speisen.
Diese Regelung soll abgewandelt auch für Tarifsteigerungen in der Krankenpflege gelten. Lohnerhöhungen, die über die Obergrenze hinausgehen, müssen die Krankenhäuser zur Hälfte selbst finanzieren. Diese Beträge sollen sie von den Kassen nicht mehr erstattet bekommen.
Gewerkschaft Verdi warnt vor Personalabbau
Die Gewerkschaft Verdi äußerte scharfe Kritik an den Plänen. „Das erhöht den Druck auf die Krankenhäuser“, erklärte ein Sprecher. Wenn Lohnsteigerungen, die die Gewerkschaft aushandelt, von den Kassen nicht mehr vollständig übernommen werden, müssten die Kliniken das Geld anderweitig auftreiben. Eine mögliche Konsequenz sei der Abbau von Personal. Weniger Pflegende müssten sich dann um die Versorgung der Kranken kümmern, was die Arbeitsbelastung der verbleibenden Beschäftigten erhöhe. Alternativ könnten nur geringere Lohnsteigerungen durchgesetzt werden, was die Bezahlung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen schmälere.
Krankenhausgesellschaft: „Keine andere Wahl“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) argumentiert ähnlich. „Um die Milliardenkürzungen aufzufangen, wird den Krankenhäusern keine andere Wahl bleiben, als Personal abzubauen, um den wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu sichern und Insolvenzen zu vermeiden“, sagte ein DKG-Sprecher. Die Kliniken stünden bereits jetzt unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.
Bundesländer warnen vor systematischer Unterfinanzierung
Auch die Bundesländer zeigen sich unzufrieden mit der Reform. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf heißt es: „Zu bedenken ist, dass die vorgesehene Regelung zu einer systematischen Unterfinanzierung der Krankenhäuser führen wird, die sich über die Jahre deutlich verstärken wird.“ Die Länder sind für die Krankenhausplanung und ihre Universitätskliniken zuständig und befürchten langfristige negative Auswirkungen.
AOK-Verband verweist auf gestiegene Kosten
Der Bundesverband der AOK-Krankenversicherungen hingegen weist darauf hin, dass die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren massiv Personal aufgebaut haben, während die Zahl der Behandelten zurückging. Im vergangenen Jahr sei das Pflegebudget um acht Prozent gestiegen, für dieses Jahr forderten die Kliniken sogar zwölf Prozent mehr. Diese Entwicklung sei nicht nachhaltig und müsse begrenzt werden.
Lehren aus der Corona-Pandemie
Während der Pandemie standen die Krankenhäuser stark unter Druck, weshalb die Politik die Personalsituation und Versorgung verbesserte. Diese Maßnahmen waren erfolgreich, doch aufgrund der wirtschaftlichen Stagnation fallen nun die Kosten dieser Politik ins Gewicht. Die Reform soll die Beitragsstabilität sichern, doch die Frage bleibt, ob die Einsparungen nicht zulasten der Pflegequalität gehen.



