Mindestlohn-Kontrollen: Zoll deckt weiterhin Tausende Verstöße auf
Mindestlohn: Zoll deckt Tausende Verstöße auf

Mindestlohn-Kontrollen: Zoll deckt weiterhin Tausende Verstöße auf

Die Kontrolleure des Zolls haben auch im Jahr 2025 zahlreiche mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Bei einer gesetzlichen Lohnuntergrenze von aktuell 13,90 Euro pro Stunde versuchen einige Arbeitgeber mit verschiedenen Tricks, diese Summe zu drücken und ihre Beschäftigten um ihren rechtmäßigen Lohn zu bringen.

Umfangreiche Kontrollen und auffällige Branchen

Wie das Bundesfinanzministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Linken mitteilte, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im vergangenen Jahr bundesweit insgesamt 25.765 Mal Arbeitgeber. In 6.121 Fällen wurden daraufhin Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. „Im Schnitt wird bei jeder vierten Kontrolle ein Mindestlohn-Verstoß aufgedeckt“, erklärte der Linken-Abgeordnete Cem Ince, der die Anfrage gestellt hatte.

Besonders betroffen sind bestimmte Wirtschaftszweige:

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  • Fast 2.500 Verfahren betrafen allein das Gast- und Hotelgewerbe
  • Jeweils mehr als 500 Verfahren kamen bei Speditionen, Baufirmen sowie Friseur- und Kosmetikstudios zusammen
  • Bei Taxiunternehmen, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten fand der Zoll ebenfalls zahlreiche Verstöße

Systematische Lohnuntergrenzen-Verletzungen

Der Mindestlohn war zum 1. Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro gestiegen. Allein von dieser Lohnsteigerung waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts etwa 4,8 Millionen Arbeitsverhältnisse betroffen. Die Zollkontrollen erreichen somit nur einen kleinen Teil der Betriebe, die Menschen zum Mindestlohn beschäftigen.

Linken-Politiker Ince verwies auf Schätzungen, die im jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission erwähnt werden und auf Beschäftigtenbefragungen basieren. Demnach würden bis zu 2,5 Millionen Menschen „um den Mindestlohn betrogen“, betonte der Abgeordnete. Die bisherigen Gegenmaßnahmen reichten bei weitem nicht aus, um dieses strukturelle Problem wirksam zu bekämpfen.

Verbreitete Umgehungstaktiken und Forderungen

Als Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird beispielsweise gewertet, wenn Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß erfasst oder nachgewiesen werden. Häufige Praktiken sind:

  1. Beschäftigte werden verdeckt oder offen gedrängt, unbezahlt länger zu arbeiten
  2. Das Arbeitspensum wird so hoch angesetzt, dass es in der bezahlten Zeit nicht zu bewältigen ist
  3. Abzüge vom Lohn für Arbeitsmittel oder Arbeitskleidung werden vorgenommen
  4. Die sogenannte Scheinselbstständigkeit wird genutzt, um den Mindestlohn zu umgehen

Die Zahl der Kontrollen und der Anteil der entdeckten Verstöße bewegten sich 2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. „Ich fordere deshalb eine deutliche Ausweitung der Kontrollen“, sagte Ince. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit benötige dafür ausreichend Personal, um ihrer wichtigen Aufgabe gerecht werden zu können.

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