Teilzeitbeschäftigung in Deutschland erreicht historischen Höchststand
Die Teilzeitquote in Deutschland hat im Jahr 2025 einen neuen Rekordwert erreicht. Laut aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten fast vier von zehn Beschäftigten in Teilzeit – genau 39,9 Prozent. Dies stellt einen Anstieg um 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr 2024 dar und markiert den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1991.
Branchen mit hohem Teilzeitanteil treiben Entwicklung
Die steigende Teilzeitquote ist maßgeblich auf den Beschäftigungszuwachs in Branchen mit traditionell hohem Teilzeitanteil zurückzuführen. Besonders das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Bereich Erziehung und Unterricht verzeichneten deutliche Zuwächse. Während die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um ein Prozent stieg, sank die Zahl der Vollzeitbeschäftigten um 0,6 Prozent. Die reguläre Teilzeitbeschäftigung wuchs als einzige Beschäftigungsform im Durchschnitt um bemerkenswerte 1,8 Prozent.
Interessanterweise hat die Teilzeitbeschäftigung laut den Arbeitsmarktforschern keinen negativen Einfluss auf die tatsächliche Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte arbeiteten 2025 durchschnittlich etwa 18,7 Stunden pro Woche – das sind 0,2 Stunden mehr als im Vorjahr. „Teilzeit war bisher kein Verlustgeschäft. Dennoch gibt es hier noch viel zu gewinnen, vor allem bei einer stärkeren beruflichen Entwicklung von Frauen“, kommentierte das IAB diese Entwicklung.
Politische Debatte um Teilzeit-Rechtsanspruch
Parallel zu diesen statistischen Entwicklungen entfachte sich eine politische Kontroverse um den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Die CDU sorgte mit einem umstrittenen Antrag ihres Wirtschaftsflügels MIT für Diskussionen. Unter der Überschrift „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ wurde zunächst eine Einschränkung des Teilzeit-Rechtsanspruchs vorgeschlagen, was sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union auf massive Kritik stieß.
Auf dem CDU-Parteitag wurde der Antrag schließlich entschärft. Die Partei hält weiterhin am grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit fest. Neu geregelt werden soll jedoch, dass die Kombination aus Teilzeitbeschäftigung und Sozialleistungen nur bei besonderen Gründen wie Kindererziehung, Pflegeaufgaben oder Weiterbildungsmaßnahmen möglich ist.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen sank 2025 um 0,2 Prozent auf 61,26 Milliarden Stunden. Die Zahl der Erwerbstätigen blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Im Durchschnitt arbeiteten Erwerbstätige 2025 etwa 1332 Stunden pro Kopf – ein Rückgang um 0,2 Prozent oder 2,2 Stunden gegenüber 2024.
Die Arbeitszeit aller abhängig Beschäftigten, einschließlich Nebenjobs, lag bei 1298 Stunden pro Kopf. Bemerkenswert ist der Rückgang bei den Überstunden: Beschäftigte leisteten 2025 durchschnittlich 11,6 bezahlte und 15,6 unbezahlte Überstunden – jeweils weniger als im Vorjahr.
Diese Entwicklungen zeigen einen strukturellen Wandel im deutschen Arbeitsmarkt, bei dem die Teilzeitbeschäftigung zunehmend an Bedeutung gewinnt, während gleichzeitig die politischen Rahmenbedingungen kontrovers diskutiert werden.



