Zollkontrollen offenbaren systematische Mindestlohn-Verstöße in Deutschland
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen Jahr bei Kontrollen Tausende mutmaßliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Bei bundesweit 25.765 Überprüfungen von Arbeitgebern wurden in 6.121 Fällen Verfahren wegen möglicher Gesetzesverletzungen eingeleitet – das entspricht etwa jeder vierten Kontrolle.
Gastgewerbe als Hauptproblembereich
Besonders alarmierend ist die Situation im Gast- und Hotelgewerbe, wo fast 2.500 Verfahren allein in diesem Bereich eingeleitet wurden. Weitere Schwerpunkte bilden Speditionen, Baufirmen sowie Friseur- und Kosmetikstudios mit jeweils mehr als 500 Verfahren. Auch bei Taxiunternehmen, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten dokumentierte der Zoll zahlreiche Verstöße gegen die gesetzliche Lohnuntergrenze.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde, nachdem er zuvor bei 12,82 Euro verharrt hatte. Diese Erhöhung betrifft nach Angaben des Statistischen Bundesamts etwa 4,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland.
Systematische Tricks zur Lohnunterbietung
Die Kontrolleure deckten verschiedene Methoden auf, mit denen Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen oder zu drücken. Dazu gehören:
- Nichterfassung oder fehlender Nachweis von Arbeitszeiten
- Druck auf Beschäftigte, unbezahlt länger zu arbeiten
- Unrealistisch hohe Arbeitspensen, die in der bezahlten Zeit nicht zu bewältigen sind
- Unzulässige Abzüge vom Lohn für Arbeitsmittel oder Berufskleidung
- Missbrauch von Scheinselbstständigkeit zur Umgehung des Mindestlohns
Durch diese Praktiken sinkt der effektive Stundenlohn der betroffenen Arbeitnehmer teils deutlich unter die gesetzliche Grenze.
Politische Forderungen nach schärferen Kontrollen
Der Linken-Abgeordnete Cem Ince, der die parlamentarische Anfrage an das Bundesfinanzministerium gestellt hatte, kritisiert die derzeitige Kontrolldichte als unzureichend. „Im Schnitt wird bei jeder vierten Kontrolle ein Mindestlohn-Verstoß aufgedeckt“, sagte Ince und verwies auf Schätzungen, wonach bis zu 2,5 Millionen Menschen in Deutschland um ihren rechtmäßigen Mindestlohn betrogen werden könnten.
Diese Zahlen basieren auf Beschäftigtenbefragungen, die im jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission erwähnt werden. Ince fordert deshalb eine deutliche Ausweitung der Kontrolltätigkeit und betont: „Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht dafür ausreichend Personal.“
Die Zahl der Kontrollen und der Anteil der entdeckten Verstöße bewegten sich 2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, was auf ein strukturelles Problem hinweist. Angesichts von Millionen Beschäftigten, die zum Mindestlohn arbeiten, erreichen die Zollkontrollen derzeit nur einen kleinen Teil der betroffenen Betriebe.



