Alarmierende Zahlen: Zoll entdeckt systematische Umgehung des Mindestlohns
Seit Januar 2026 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Doch tausende Arbeitgeber umgehen diese gesetzliche Vorgabe offenbar mit dreisten Methoden. Das belegen aktuelle Kontrollergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die ein massives Problem aufdecken.
Fast jede vierte Kontrolle zeigt Verstöße
Im Jahr 2025 überprüfte der Zoll bundesweit 25.765 Unternehmen auf Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Das Ergebnis ist erschütternd: In 6.121 Fällen – das entspricht fast einem Viertel aller Kontrollen – leiteten die Beamten Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße ein. Diese Quote bewegt sich auf dem gleichen alarmierenden Niveau wie im Vorjahr.
Besonders betroffen sind bestimmte Branchen:
- Gast- und Hotelgewerbe: Rund 2.500 laufende Verfahren
- Speditionen und Logistik: Über 500 Verdachtsfälle
- Bauwirtschaft: Mehr als 500 Fälle
- Friseur- und Kosmetikstudios: Über 500 Verstöße
Weitere Brennpunkte identifizierte der Zoll bei Taxi-Unternehmen, Getränkemärkten und Sicherheitsdiensten.
Die Tricks der Arbeitgeber
Die Methoden, mit denen Unternehmen den Mindestlohn umgehen, sind vielfältig und oft dreist:
- Arbeitszeiten werden systematisch zu niedrig erfasst
- Beschäftigte müssen unbezahlte Überstunden leisten
- Das Arbeitspensum ist in der bezahlten Zeit nicht zu bewältigen
- Kosten für Arbeitskleidung oder Material werden illegal vom Lohn abgezogen
- Scheinselbstständigkeit wird genutzt, um Mindestlohnpflichten zu umgehen
Politische Reaktionen und Forderungen
Der Linken-Abgeordnete Cem Ince (32) spricht von einem „massiven Problem“ und kritisiert die bisherigen Gegenmaßnahmen als unzureichend. Laut Schätzungen der Mindestlohnkommission könnten bis zu 2,5 Millionen Beschäftigte um ihren rechtmäßigen Lohn gebracht werden.
Ince fordert konkret:
- Deutlich mehr Kontrollen durch den Zoll
- Zusätzliches Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Verschärfte Sanktionen für wiederholte Verstöße
Wirtschaftliche Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung
Die Erhöhung des Mindestlohns von bisher 12,82 Euro auf 13,90 Euro betrifft laut Statistischem Bundesamt etwa 4,8 Millionen Arbeitsverhältnisse. Jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) musste seine Löhne anpassen – mit besonders starken Auswirkungen:
- Gastronomie: 50 Prozent der Betriebe betroffen
- Einzelhandel: 38 Prozent mit erhöhten Arbeitskosten
- Dienstleistungssektor: Deutliche Belastungen in vielen Bereichen
Trotz dieser weitreichenden Auswirkungen kontrolliert der Zoll nur einen Bruchteil aller Unternehmen, was die Dunkelziffer nicht entdeckter Verstöße vermutlich noch deutlich höher liegen lässt.



