Zollkontrollen offenbaren massive Verstöße gegen den Mindestlohn
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im Jahr 2025 bundesweit 25.765 Arbeitgeber überprüft. Bei diesen Kontrollen wurden in insgesamt 6.121 Fällen Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Dies entspricht einer Quote von fast jeder vierten Visite, bei der ein Verstoß aufgedeckt wurde.
Gast- und Hotelgewerbe als Hauptproblembereich
Besonders häufig traten Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn im Gast- und Hotelgewerbe auf. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums betrafen fast 2.500 Verfahren allein diesen Wirtschaftszweig. Weitere Branchen mit zahlreichen Verstößen waren Speditionen, Baufirmen sowie Friseur- und Kosmetikstudios mit jeweils mehr als 500 Verfahren. Auch bei Taxiunternehmen, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten dokumentierte der Zoll eine hohe Anzahl an Mindestlohn-Verstößen.
Die Daten gehen auf eine parlamentarische Anfrage des Linkenabgeordneten Cem Ince zurück, der die Ergebnisse als alarmierend bewertet. "Im Schnitt wird bei jeder vierten Kontrolle ein Mindestlohn-Verstoß aufgedeckt", erklärte Ince und forderte eine deutliche Ausweitung der Kontrolltätigkeit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit benötige dafür ausreichend Personal, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.
Häufige Verstoßmuster und Hintergründe
Als Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird unter anderem gewertet:
- Nichterfassung oder fehlender Nachweis von Arbeitszeiten
- Verdecktes oder offenes Drängen zu unbezahlten Überstunden
- Zu hoch angesetztes Arbeitspensum, das in der bezahlten Zeit nicht zu bewältigen ist
- Unzulässige Abzüge vom Lohn für Arbeitsmittel oder Arbeitskleidung
- Umgehung durch sogenannte Scheinselbstständigkeit
Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren von dieser Erhöhung rund 4,8 Millionen Jobs betroffen. Die Zollkontrollen erreichen somit nur einen kleinen Teil der Betriebe, die Menschen zum Mindestlohn beschäftigen.
Konstantes Kontrollniveau bei anhaltenden Problemen
Die Zahl der Kontrollen und der Anteil der entdeckten Verstöße bewegten sich 2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Dies deutet auf ein strukturelles Problem hin, das trotz regelmäßiger Überprüfungen fortbesteht. Die Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen bleibt eine zentrale Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um faire Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten.



