Milliarden-Frage zur VW-Dieselaffäre: Zeugenaussage könnte Prozess entscheiden
Milliarden-Frage zur VW-Dieselaffäre: Zeugenaussage hilft?

Der Abgasskandal beschäftigt Volkswagen auch mehr als zehn Jahre nach seinem Bekanntwerden weiterhin. Ein milliardenschwerer Investorenprozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig könnte nun durch die Aussage eines bereits rechtskräftig verurteilten Zeugen eine entscheidende Wendung nehmen. Am Dienstag und Mittwoch dieser Woche werden die Verhandlungen nach langer Pause fortgesetzt.

Worum geht es in dem Prozess?

In dem Musterverfahren fordern Aktionäre Schadenersatz in Milliardenhöhe. Der Streitwert beträgt nach Angaben des Gerichts rund 4,3 Milliarden Euro. Es geht nicht um den Betrug selbst, sondern um die Frage, ob VW die Kapitalmärkte rechtzeitig über die Manipulationen informiert hat. Nach dem Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 brach der Aktienkurs ein – die Vorzugsaktien verloren zeitweise fast die Hälfte ihres Werts. Die Anleger verlangen eine Entschädigung für diese Verluste.

Musterverfahren – Was bedeutet das?

Der Prozess ist ein Zivilverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Es ermöglicht die Bündelung vieler Parallelverfahren zu einer einheitlichen Entscheidung. Rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit etwa 3.400 Klageparteien warten derzeit auf den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig. Wenn dieser rechtskräftig ist, sind die Feststellungen für alle beteiligten Gerichte bindend.

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Wer streitet vor Gericht?

Als Musterkläger wurde die Deka Investment GmbH bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE. Volkswagen kann sich in diesem Verfahren nicht wie in anderen Strafprozessen unbeteiligt geben, da die Schadenersatzansprüche direkt gegen den Konzern und die Porsche SE gerichtet sind.

Ist der Prozess nach so langer Zeit noch relevant?

Ja, vor allem wegen der hohen Summen. Die Automobilexpertin Helena Wisbert von der Ostfalia Hochschule Wolfsburg betont, dass der Ausgang für VW bedeutsam sei, da Zahlungen und Vergleiche die Bilanz belasten könnten. Der Konzern hat nach eigenen Angaben bereits mehr als 32 Milliarden Euro für die Aufarbeitung der Affäre ausgegeben. Weitere Milliardenforderungen würden die finanziellen Spielräume für Investitionen einschränken.

Wie argumentieren die Kläger?

Die Klägerseite ist überzeugt, dass dem VW-Vorstand spätestens seit einem High-Level-Meeting im November 2007 bewusst war, dass die strengen US-Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden konnten. Danach habe VW betrogen. Anleger hätten Aktien zu überhöhten Preisen gekauft, weil sie nichts von den Manipulationen wussten. Klägeranwalt Axel Wegner erklärt: „Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin, insbesondere die dort gehaltene Präsentation, enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen.“

Was entgegnen die Beklagten?

Volkswagen und die Porsche SE weisen die Vorwürfe zurück. Ein VW-Sprecher betont: „Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben.“ Auch die Porsche SE sieht sich im Recht: „Die Porsche SE ist überzeugt, jederzeit ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten entsprochen zu haben.“ Nach fast acht Jahren Verhandlungszeit sieht sich VW durch die bisherige Beweisaufnahme bestätigt.

Warum dauert das Verfahren so lange?

Bereits 2020 erklärte eine Gerichtssprecherin, dass kein Ende absehbar sei. Damals umfassten die Akten rund 5.500 Blatt, zahlreiche Anlagen und 21 Privatgutachten. 2023 kündigte das Gericht eine umfassende Beweisaufnahme an: rund 80 Zeugen sollten gehört werden. Auf der Liste standen unter anderem die früheren VW-Chefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess. Von September 2023 bis September 2025 wurden 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Einige Zeugen beriefen sich auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht, was die Bewertung erschwerte.

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Kommt bald die Entscheidung?

Für die beiden Verhandlungstage in dieser Woche sind weitere Zeugenbefragungen geplant. Besonders spannend könnte die Aussage des ehemaligen Audi-Motorenchefs Wolfgang Hatz sein, der bereits rechtskräftig verurteilt ist. Alle Beteiligten erhoffen sich zudem eine Einschätzung der Richter zum bisherigen Stand der Beweisaufnahme und zum weiteren Verfahren. Ein Musterentscheid ist jedoch weiterhin nicht absehbar.