Braunschweig – Der Investorenprozess gegen Volkswagen könnte für den Konzern zur teuren Zäsur werden. Mehr als zehn Jahre nach dem Auffliegen des Abgasskandals fordern Anleger weiterhin milliardenschwere Entschädigungen für Kursverluste. Nach langer Pause wurde das Verfahren nun mit der Vernehmung eines prominenten Zeugen fortgesetzt: Wolfgang Hatz, früherer Chef der Motorentwicklung bei Audi und späterer Porsche-Vorstand, sagte vor dem Oberlandesgericht Braunschweig aus.
Zentrale Frage: Wusste der Vorstand Bescheid?
„Mir ist nicht bekannt, dass irgendein VW-Vorstand Kenntnis von dieser Funktion hatte“, erklärte Hatz als Zeuge. Diese Aussage ist von großer Bedeutung, denn im Kern des Verfahrens steht die Frage, ob Volkswagen die Kapitalmärkte rechtzeitig über die möglichen Folgen der Dieselaffäre informiert hat. Hatz selbst war 2023 vom Landgericht München wegen Betrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt worden. Er hatte gestanden, ab 2008 den Einbau von Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerung veranlasst zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Worum geht es in dem Prozess?
In dem Musterverfahren fordern Aktionäre Schadenersatz in Milliardenhöhe. Es geht jedoch nicht um den Betrug selbst, sondern um die Frage, ob VW seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Aktienkurs von VW massiv eingebrochen – zeitweise verloren die Vorzugsaktien fast die Hälfte ihres Wertes. Für diese Verluste verlangen Anleger bis heute Entschädigung.
Das Verfahren wird nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geführt. Dies erlaubt es, viele Parallelverfahren zu bündeln. Derzeit warten rund 2.000 ausgesetzte Verfahren mit etwa 3.400 Klageparteien auf einen Musterentscheid. Sobald dieser rechtskräftig ist, sind die Feststellungen für alle beteiligten Gerichte bindend.
Wer streitet vor Gericht?
Der Braunschweiger Zivilsenat hat die Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der Hauptaktionär Porsche SE. Volkswagen betont zwar, dass man sich angesichts vieler Strafprozesse gegen frühere Manager nicht äußern könne, doch in diesem Verfahren ist der Konzern direkt betroffen. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen den Autobauer und die Porsche SE.
Warum ist der Prozess nach so langer Zeit noch wichtig?
Der Ausgang des Verfahrens ist vor allem wegen der enormen finanziellen Dimension bedeutsam. Der Streitwert wird vom OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro beziffert. Branchenexpertin Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, betont, dass die Entscheidung für VW relevant sei, da mögliche Zahlungen oder Vergleiche die Bilanz belasten könnten. Der Konzern hat eigenen Angaben zufolge bereits mehr als 32 Milliarden Euro für die Aufarbeitung der Affäre ausgegeben. Weitere Milliardenforderungen könnten dringend benötigte Investitionsmittel binden.
Argumente der Kläger
Die Klägerseite argumentiert, dass der VW-Vorstand spätestens seit 2007 gewusst habe, dass die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß nicht einzuhalten seien. Daraufhin habe VW betrogen, und da die Anleger nichts davon wussten, hätten sie Aktien zu überhöhten Preisen gekauft. Ein sogenanntes High-Level-Meeting im November 2007 belege, dass der damalige Vorstandschef Martin Winterkorn und andere über die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen informiert gewesen seien. „Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen“, so Klägeranwalt Axel Wegner.
Verteidigung der Beklagten
Volkswagen und die Porsche SE weisen die Vorwürfe zurück. VW betont, es habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre gegeben, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen. „Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben“, sagt ein Konzernsprecher. Ähnlich äußert sich die Porsche SE: Man habe stets den Publizitätspflichten entsprochen. Nach fast acht Jahren Verhandlungszeit sieht sich bei VW niemand veranlasst, von dieser Position abzurücken. „Vor dem Hintergrund der laufenden Beweisaufnahme und den bisherigen Zeugenbefragungen sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt“, so der Sprecher.
Warum dauert das Verfahren so lange?
Bereits 2020 erklärte eine OLG-Sprecherin, dass kein Ende absehbar sei. Damals umfassten die Akten rund 5.500 Blatt, zahlreiche Anlagen und 21 Privatgutachten. 2023 kündigte das Gericht eine Beweisaufnahme mit rund 80 Zeugen an, darunter die früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess. Von September 2023 bis September 2025 wurden 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Die Bewertung der Aussagen wird dadurch erschwert, dass einige Zeugen ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nahmen.
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Alle Beteiligten hoffen auf eine baldige Einschätzung der Richter, was die Beweisaufnahme erbracht hat und wie es weitergehen soll. Ein abschließender Musterentscheid ist jedoch weiterhin nicht absehbar.



