Prozessauftakt am Berliner Landgericht
Vor dem Berliner Landgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 47-jährigen Mann begonnen, der beschuldigt wird, an einem europaweiten Steuerbetrugssystem beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage der Europäischen Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als formeller Geschäftsführer einer Berliner Handelsfirma fungiert zu haben, deren eigentlicher Zweck das Ausstellen von Scheinrechnungen gewesen sei. Durch diese Scheingeschäfte mit Elektronikartikeln sollen Umsatzsteuern in Höhe von rund 29,5 Millionen Euro hinterzogen worden sein.
Vorwürfe im Detail
Laut Anklage soll der 47-Jährige in den Jahren 2021 und 2022 an sechs Taten beteiligt gewesen sein. Die mutmaßlichen Täter hätten ein komplexes System aus Scheinrechnungen, fingierten Warenbewegungen und Geldflüssen aufgebaut, um die Steuerbehörden zu täuschen. Dabei seien Lieferketten mit zahlreichen Verkäufern, Käufern, Speditionen und Lagerfirmen im In- und Ausland vorgetäuscht worden. Die in den Scheinrechnungen ausgewiesenen Beträge seien nicht versteuert worden, so die Anklage.
Der Angeklagte schweigt
Der 47-Jährige, der sich seit sechs Monaten in Untersuchungshaft befindet, äußerte sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger beantragte, die Haftbefehle zu prüfen. Das Verfahren gegen einen mitangeklagten 49-Jährigen wurde abgetrennt, da dieser erkrankt sei. Der Prozess gegen den 47-Jährigen ist bis Ende September mit insgesamt 29 Verhandlungstagen terminiert.
Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist eine unabhängige Behörde der Europäischen Union, die für die Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU zuständig ist. Dazu gehören unter anderem Steuerbetrug, Geldwäsche, Zollbetrug und Veruntreuung von EU-Mitteln. Im vorliegenden Fall geht es um Umsatzsteuerbetrug, bei dem die EU als Teil des Mehrwertsteuersystems betroffen ist.
Die Ermittlungen der EUStA hatten das Netzwerk aus Scheinfirmen und Scheinrechnungen aufgedeckt. Die Berliner Handelsfirma, die offiziell mit Elektronikgeräten handelte, diente nach Überzeugung der Anklagebehörde nur als Vehikel für die betrügerischen Scheinrechnungen. Die tatsächlichen Warenbewegungen und Geldflüsse seien verschleiert worden, um die Steuerhinterziehung zu ermöglichen.
Der Prozess wird am Berliner Landgericht fortgesetzt. Ein Urteil wird nicht vor Herbst erwartet.



