Polizei warnt vor Finanzagenten: Fahndung nach Betrügerin im Blümchenkleid
Fahndung nach Betrügerin im Blümchenkleid

Die Polizei Bremen warnt vor der sogenannten „Finanzagenten“-Masche und fahndet öffentlich nach einer mutmaßlichen Betrügerin. Die Frau, die auf einem Fahndungsfoto in einem Blümchenkleid zu sehen ist, soll Teil eines Geldwäsche-Netzwerks sein. Wer die Unbekannte erkennt, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0421 362-3888 bei der Polizei zu melden.

So soll die Betrügerin vorgegangen sein

Laut Staatsanwaltschaft und Polizei Bremen soll die bislang unbekannte Frau zwischen September und Dezember 2023 unter falscher Identität mehrere Bankkonten eröffnet haben. Dabei nutzte sie einen gefälschten Personalausweis. Auf diese Konten wurden anschließend Gelder aus verschiedenen Betrugsfällen in fünfstelliger Höhe überwiesen. Das Fahndungsfoto entstand bei der Eröffnung eines der Konten. Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Frau bisher nicht identifiziert werden, weshalb die Behörden nun die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.

Was sind Finanzagenten oder „Money Mules“?

In der kriminellen Szene werden Personen, die wie die gesuchte Frau Bankkonten eröffnen oder ihre eigenen Konten zur Verfügung stellen, als Finanzagenten oder „Money Mules“ bezeichnet. Diese Helfer leiten Gelder aus Betrugsstraftaten weiter und sind ein wichtiger Bestandteil der Geldwäsche. Wer sich daran beteiligt, macht sich strafbar. Die Polizei betont, dass die Täter oft junge Menschen ansprechen, die mit dem Versprechen auf schnelles Geld geködert werden.

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Häufigkeit der Fälle nimmt zu

In Bremen beschäftigen solche Fälle die Ermittler immer häufiger. Ein Polizeisprecher erklärte, dass Fahndungen dieser Art mittlerweile fast alle zwei Wochen veröffentlicht werden. Hinter vielen Fällen steckt eine bekannte Masche: Menschen werden aufgefordert, gegen eine kleine Entschädigung ein Konto unter falschem Namen zu eröffnen. Besonders Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren geraten ins Visier der Täter.

Strafen für Finanzagenten

Der Polizeisprecher wies darauf hin, dass die Finanzagenten überwiegend „kleine Fische“ seien, aber dennoch strafrechtlich verfolgt würden. Bei leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Polizei rät daher zur Vorsicht und appelliert an die Bevölkerung, sich nicht auf dubiose Angebote einzulassen.

Hinweise zu der gesuchten Frau nimmt die Polizei Bremen unter der genannten Telefonnummer entgegen.

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