Es war einer der spektakulärsten Einbrüche der deutschen Kriminalgeschichte: Nach Weihnachten 2025 drangen unbekannte Täter in eine Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus. Der Schaden könnte im dreistelligen Millionenbereich liegen. Nun starten die ersten Zivilprozesse: Am 11. Juni verhandelt das Essener Landgericht über zwei Klagen, in denen Geschädigte die volle Haftung der Bank fordern. Allein die erste Klägerin verlangt fast 400.000 Euro.
Der filmreife Coup
Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr löste ein Brandalarm in der Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer einen Großeinsatz der Feuerwehr aus. Doch statt eines Feuers fanden die Einsatzkräfte eine geknackte Bank vor. Die Einbrecher hatten sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus Zugang zu einem Archivraum verschafft und von dort mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum vorgearbeitet. Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit der Beute. Die Polizei schätzte den Schaden zunächst auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag, doch die tatsächliche Höhe könnte deutlich höher liegen. Von den Tätern, die die Tat offenbar minutiös vorbereitet hatten, fehlt auch nach fast einem halben Jahr jede heiße Spur.
Die Kläger und ihre Verluste
In den Schließfächern lagerten vor allem Schmuck, Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte fast 400.000 Euro aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung deponiert – ihre gesamte Altersvorsorge. Ihr Anwalt berichtet, sie sei nun mittellos. Kurz vor der Tat war sie mit ihrer Tochter am Schließfach, die den Inhalt bezeugen kann. Der zweite Kläger, ein 63-Jähriger, hatte nach mehreren Einbrüchen in seine Privatwohnung auf das Bankschließfach vertraut. Nun sind nicht nur teure Goldmünzen verschwunden, sondern auch die unersetzlichen Eheringe seiner Großeltern. Sein gemeldeter Schaden beträgt fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte er bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und Hunderte weitere Geschädigte gilt: Der Schließfachvertrag der Sparkasse beschränkt die Haftung auf 10.300 Euro, sofern kein zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde. Der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann will dies anfechten und bereitet mit Kollegen weitere Verfahren vor, um höhere Entschädigungen zu erwirken. Viele Kunden fühlen sich um ihre Ersparnisse betrogen.
Warum soll die Sparkasse zahlen?
Die Kläger werfen der Sparkasse schwere Sicherheitsmängel vor und fordern unbegrenzte Haftung. Ein von Kuhlmann beauftragtes Gutachten des Sicherheitsexperten Sascha Puppel kommt zu dem Schluss, dass das Geld nicht „branchenüblich nach dem Stand der Technik“ geschützt war. Kritisiert werden unter anderem fehlende Videoüberwachung des Parkhauses, eine unzureichende Sicherung der Brandschutztür und ausbleibende Patrouillengänge im Tresorraum. Selbst nach einem ersten Feueralarm seien die Täter unentdeckt geblieben, weil die alarmierten Wachleute wieder abzogen.
Die Position der Sparkasse
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und betont, der Tresor sei nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen. Details zur Sicherheit wurden monatelang nicht preisgegeben; Außenstehende durften den Tresorraum nicht betreten. Die Bank argumentiert zudem, dass die Einbrecher Zehntausende Gegenstände zurückgelassen hätten, deren Zuordnung und Rückgabe Zeit benötige. Solange dieser Prozess nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger ihren tatsächlichen Schaden nicht beziffern.
Ausblick auf den Prozess
Die beiden Zivilprozesse beginnen mit einer Güteverhandlung, in der der Richter auf einen Vergleich drängen wird. Angesichts der hohen Summen ist dies jedoch unwahrscheinlich. Anwalt Kuhlmann, der rund 650 Mandanten vertritt, strebt eine Musterlösung an, die auf andere Fälle übertragbar wäre – auch hier dürfte die Bank kaum kooperieren. Die Verhandlungen sind mit nur 30 Minuten Abstand terminiert, was eine abschließende Lösung komplexer Fragen unwahrscheinlich macht. Weitere Termine sind möglich.
Dauer des Verfahrens
Experten rechnen mit Jahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung. Ein Vergleichsfall: Beim Sparkassen-Einbruch in Norderstedt 2021 mit über 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zur ersten Entscheidung des Landgerichts Hamburg zugunsten der Kunden. Nach Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten hob das Oberlandesgericht die Entscheidung Ende Mai 2025 wieder auf – fast fünf Jahre später. Eine Revision ist nicht möglich, doch der klagende Anwalt kündigte eine Nichtzulassungsbeschwerde an. Der Rechtsstreit könnte also noch lange weitergehen.



