Pflegereform: Ausgabenbremsen und höherer Beitrag für Kinderlose
Pflegereform: Ausgabenbremsen und höherer Beitrag

Die schwarz-rote Koalition unter Führung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein umfassendes Reformpaket vorgelegt, um die chronisch angeschlagene Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Das Konzept sieht eine Kombination aus Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vor, wie aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervorgeht, der dem Portal „Politico“ vorliegt.

Änderungen bei den Zuschlägen für Heimbewohner

Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs sind Anpassungen bei den Zuschlägen, die Heimbewohner zur Entlastung ihrer Eigenanteile erhalten. Diese Zuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer im Heim steigen, sollen künftig jeweils sechs Monate später einsetzen. Dadurch erhofft sich die Regierung eine Entlastung der Pflegekassen um rund 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2027. Die Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Versicherung zu reduzieren, ohne die Pflegebedürftigen übermäßig zu belasten.

Beitragserhöhung für Kinderlose und Einschränkungen bei der Mitversicherung

Der Entwurf sieht vor, den Beitragssatz für Versicherte ohne Kinder ab Anfang 2027 von 4,2 Prozent auf 4,3 Prozent anzuheben. Diese Erhöhung soll dazu beitragen, die Einnahmen der Pflegekassen zu steigern. Zudem sind Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern geplant, ähnlich wie es bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, soll angehoben werden, was insbesondere Gutverdiener betrifft.

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Jährliche Dynamisierung der Leistungen

Erstmals soll ein Mechanismus eingeführt werden, der die regulären Leistungen der Pflegekassen jährlich an die Inflationsentwicklung anpasst. Diese Dynamisierung soll dazu beitragen, den Anstieg der Eigenanteile für Pflegebedürftige abzufedern und die Kaufkraft der Leistungen zu erhalten. Die genaue Ausgestaltung des Mechanismus wird noch erarbeitet, aber das Ziel ist eine automatische Anpassung, die sowohl den Versicherten als auch den Kassen Planungssicherheit bietet.

Stärkere Prävention von Pflegebedürftigkeit

Ein weiterer Schwerpunkt des Reformpakets ist die verbesserte Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit. Dazu soll für die häusliche Pflege ein Anspruch auf „Pflegebegleitung“ eingeführt werden, der es ermöglicht, gesundheitliche Verschlechterungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Im Gegenzug soll beim leichtesten Pflegegrad 1 der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat entfallen. Diese Umstrukturierung zielt darauf ab, Ressourcen effizienter einzusetzen und die Prävention zu stärken.

Finanzielle Lage der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung kämpft seit Jahren mit chronischen Finanznöten. Trotz einer Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte Anfang 2025 wird für das kommende Jahr ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Gleichzeitig steigen die Eigenanteile für Pflegebedürftige in Heimen kontinuierlich, da die Pflegeversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Die geplanten Maßnahmen sollen diese Schieflage korrigieren und die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung sichern.

Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die schwarz-rote Koalition hofft, das Reformpaket noch in diesem Jahr verabschieden zu können, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen.

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