Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am Mittwoch die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsuchen lassen. Grund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften der Tochtergesellschaft Postbank. Ein Sprecher der Deutschen Bank bestätigte die Maßnahme und erklärte, dass die Bank als Drittpartei durchsucht werde und vollumfänglich mit den Behörden kooperiere.
Hintergrund der Durchsuchung
Nach übereinstimmenden Medienberichten von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR ermitteln die Behörden gegen zehn ehemalige Spitzenmanager der Postbank. Ihnen wird gemeinschaftliche Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Geschäfte sollen in den Jahren 2008 bis 2010 stattgefunden haben. Unter den Beschuldigten befinde sich auch ein Manager, der vor zwei Jahren in die Führungsetage der Deutschen Bank aufgestiegen sei.
Bei Cum-Cum-Geschäften leihen ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an eine deutsche Bank. Die Bank kassiert die Dividende, zahlt darauf Kapitalertragsteuer und lässt sich diese vom Staat erstatten. Kurz danach gehen die Aktien zurück an den ursprünglichen Besitzer. Dem Staat soll dadurch ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe entstanden sein.
Rechtliche Konsequenzen und Gegenmaßnahmen
Der Gesetzgeber hat den Cum-Cum-Trick 2016 durch strengere Mindesthaltedauern für Aktien weitgehend unterbunden. Dennoch fordern immer mehr Finanzämter und Gerichte die erschlichenen Gelder rückwirkend von den beteiligten Banken zurück. Die Deutsche Bank betont, dass sie die Ermittlungen unterstützt, äußert sich aber nicht weiter zu den Vorgängen.



