Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht vor einem weiteren richtungsweisenden Urteil zur Rundfunkfinanzierung. Am Dienstag verhandelte der Erste Senat über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen ihre durch das Grundgesetz geschützte Rundfunkfreiheit verletzt, nachdem die Bundesländer Ende 2024 eine von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgeschlagene Beitragserhöhung um 58 Cent pro Monat abgelehnt hatten.
Kernfrage: Dürfen Länder von KEF-Empfehlungen abweichen?
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Länder nur in Ausnahmefällen von den Vorschlägen der KEF abweichen, etwa wenn sie eine finanzielle Überforderung der Beitragszahler nachweisen können. Die Ablehnung im Jahr 2024 begründeten die Länder jedoch mit geplanten umfangreichen Reformen bei den Sendern und der Möglichkeit, den Bedarf bis Ende 2026 aus eigenen Rücklagen zu decken. Ob diese Begründung verfassungsrechtlich haltbar ist oder einen unzulässigen Eingriff in die Rundfunkfreiheit darstellt, war die zentrale Frage der Verhandlung in Karlsruhe.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth betonte in seiner Einführung, dass die „Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk“ im Grundgesetz garantiert und „schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ sei. Dazu gehöre neben der Staatsferne auch eine bedarfsgerechte Finanzierung. Das Verfahren prüfe nun, ob die Länder abweichen dürfen, wenn sie den Finanzbedarf nicht grundsätzlich bestreiten, aber alternative Finanzierungswege vorschlagen.
Aktuelle Entwicklung: KEF schlägt niedrigere Erhöhung vor
Das Verfahren hat eine Besonderheit: Die ursprünglich geforderte Erhöhung um 58 Cent ist inzwischen überholt. Die KEF legte Anfang 2026 einen neuen Bericht vor, der nur noch eine Anhebung um 28 Cent vorsieht – von aktuell 18,36 Euro auf 18,64 Euro. Diese Erhöhung soll erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten, sodass vorerst der alte Beitrag von 18,36 Euro pro Monat weiter gilt.
Martin Detzel von der KEF begründete die Korrektur in der Verhandlung mit einer gestiegenen Zahl zahlungspflichtiger Haushalte und damit mehr Beitragszahlern. Zudem hätten sich die gestiegenen Zinsen positiv auf die Finanzlage ausgewirkt. Der neue Bericht berücksichtige diese Faktoren, aber auch die verweigerte Erhöhung sei in die Berechnung eingeflossen.
Länder sehen sich bestätigt – Sender widersprechen
Die Länder sahen sich in der Verhandlung bestätigt, dass die ursprüngliche Ablehnung der Beitragserhöhung richtig war. Die Rücklagen der Sender von etwas über einer Milliarde Euro würden bis Ende 2026 ausreichen. Dem widersprachen ARD und ZDF entschieden. Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, Ralf Ludwig, nannte konkrete Folgen der ausgebliebenen Erhöhung: Mittelsperren, Programmstreichungen und aufgeschobene Investitionen. Auch die für 2027 vorgeschlagene Erhöhung um 28 Cent sei keineswegs beschlossen. Auf Nachfrage der Richterbank räumte Staatsminister Rainer Robra aus Sachsen-Anhalt ein, dass vor der Landtagswahl im September 2026 keine Entscheidung darüber getroffen werde.
Ausblick: Urteil in Monaten erwartet
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst in einigen Monaten erwartet. Sollten die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF erfolglos bleiben, hätten die Bundesländer künftig mehr Spielraum, von den Empfehlungen der KEF abzuweichen. Dies könnte die Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachhaltig verändern.
Mehr: „Sind uns einig“: Koalition will alle Vorschläge der Rentenkommission umsetzen. Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts.



