EU-Entgelttransparenz: Deutschland hinkt bei Lohnlücke hinterher
EU-Entgelttransparenz: Deutschland hinkt hinterher

EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in Kraft

Seit dem 7. Juni 2026 gilt in der Europäischen Union die neue Entgelttransparenzrichtlinie. Sie verpflichtet Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten, regelmäßig über die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen zu informieren. In Deutschland lag die Schwelle bisher bei 500 Beschäftigten. Die Richtlinie soll die Lohnlücke schließen, doch die Umsetzung stockt.

Deutsche Arbeitgeber kritisieren Bürokratie

Viele Unternehmen in Deutschland zeigen sich ablehnend. Sie begründen ihre Haltung vor allem mit dem hohen bürokratischen Aufwand. Besonders bei großen Arbeitgebern mit vielen Entgeltbestandteilen wie Leistungszulagen, Zielvereinbarungen oder ruhegehaltsfähigen Einkommensbestandteilen sei die Offenlegung kompliziert. „KI kann helfen“, schreibt Jutta Allmendinger in einer Kolumne für den Tagesspiegel. Sie fordert, dass die Durchführungsanweisungen die Dokumentationspflichten gering halten sollten.

Transparenz als Schlüssel gegen Ungleichheit

Allmendinger betont, dass die Richtlinie es Arbeitgebern untersagt, Bewerber nach ihrem vorherigen Einkommen zu fragen. „Es zählt also, was die Tätigkeit erfordert, nicht die lebenslange Fortführung vorgängiger Ungleichheiten. Endlich.“ Sie kritisiert, dass Frauen oft als schlechtere Verhandlerinnen dargestellt werden, obwohl ihnen in informellen Netzwerken wichtige Informationen fehlten. „Aufgrund des geringen Anteils an Frauen in Führungspositionen haben sie in den informellen Flüsternetzwerken, in denen ab und an eben doch eine Zahl genannt wird, weiterhin das Nachsehen.“

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Erfahrungen aus Großbritannien zeigen Erfolge

Kritiker argumentieren, dass Transparenz allein den Gender-Pay-Gap nicht beseitige und nicht zu mehr Frauen in Führungspositionen führe. Allmendinger räumt ein, dass viele Ursachen wie die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit oder die Definition vergleichbarer Arbeit nicht adressiert werden. Doch sie verweist auf positive Erfahrungen aus Großbritannien: „Wir wissen aber auch, dass der Gender-Pay-Gap durch Transparenz zurückgeht.“ Zudem gebe Transparenz Ermächtigung: „Richtwerte und Entgeltkorridore offen liegen und klar wird, worüber wir verhandeln können. Ermächtigung nennt man das. Und diese tut gut.“

Umsetzung in Deutschland hinkt

Während die EU-Richtlinie bereits gilt, fehlen in Deutschland noch die Durchführungsanweisungen. Betroffene Frauen – und auch Männer – müssten ihre Ansprüche daher einklagen. „Dafür braucht man Zeit, Geld und starke Nerven. Und jede Menge Bürokratie. Das kann es nicht sein“, so Allmendinger. Die Autorin fordert eine schnelle und praxistaugliche Umsetzung, um die Lohnlücke endlich zu schließen.

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