Rewe-Bonus-Coupons: Verbraucherschützer ziehen Klage zurück
Rewe-Bonus-Coupons: Klage zurückgezogen

Im Streit um Rabatt-Werbung in der Rewe-App hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihre Klage gegen den Lebensmittelhändler zurückgezogen. Dies teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Köln der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Klage (Az. 6 U 123/25) wurde damit gegenstandslos, nachdem der Senat eine andere Auffassung als die Vorinstanz vertreten hatte.

Hintergrund des Rechtsstreits

Konkret ging es um Werbung für Weintrauben und Sekt in der Rewe-App. Nutzer können sich beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später einlösen können. Verbraucherschützer hielten diese Darstellung für irreführend, da neben den Artikeln zwar der Bonus, nicht aber der Produktpreis angezeigt wurde. Ohne Preisangabe könnten Verbraucher keine informierte Kaufentscheidung treffen, argumentierten sie.

Das Landgericht Köln gab der Klage im November 2025 zunächst recht (Az. 87 O 18/25). Rewe legte daraufhin Berufung ein, sodass das Urteil nicht rechtskräftig wurde. Die Richter des OLG Köln bewerteten den Fall nun anders: Sie sahen in der betreffenden Werbung keine Verpflichtung für Rewe, weitere Preisangaben zu machen, und stuften die Klage als unbegründet ein.

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Reaktionen der Beteiligten

Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärte: „Das OLG hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es auf die Berufung der Gegenseite unsere Klage zurückweisen wird.“ Deshalb habe man die Klage zurückgenommen. Rewe teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“

Treue-Apps im Fokus der Justiz

Treue-Apps von Lebensmittelhändlern waren zuletzt mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte die Discounter Penny und Netto mit der Begründung, dass nur angemeldete Kunden besondere App-Rabatte erhalten. Diese Klagen wurden abgewiesen; im Fall Penny wurde Revision zugelassen.

Bereits im September 2025 scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie kritisierten, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos, weil Nutzer mit ihren Daten zahlten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof.

Nutzung von Bonus-Apps in Deutschland

Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln verwenden gut 90 Prozent der Menschen Bonus-Apps. Allerdings ist fraglich, ob diese die Kundenbindung stärken. Die im Februar durchgeführte Befragung von 1.000 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren ergab, dass Nutzer im Schnitt 4,2 Apps von Händlern installiert haben. Jeder Zweite wechselt eigenen Angaben zufolge für die besten Vorteile häufig zwischen den Apps. Ebenso viele haben das Gefühl, dabei kaum Geld zu sparen.

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