EU-Kommission schlägt Aussetzung von Methan-Strafen vor
EU-Kommission: Methan-Strafen aussetzen

Die EU-Kommission hat einen Kompromissvorschlag im Streit um die Methan-Verordnung vorgelegt. Demnach sollen die Mitgliedstaaten in den Jahren 2027 bis 2029 keine Strafen gegen Unternehmen verhängen, die gegen bestimmte Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Die Vorschriften selbst bleiben jedoch in Kraft, betonte die Brüsseler Behörde. Nationale Gerichte seien verpflichtet, diese Empfehlung bei Streitfällen zu berücksichtigen.

Hintergrund der Methan-Verordnung

Methan ist ein Treibhausgas, das maßgeblich zur Klimaerwärmung und Luftverschmutzung beiträgt. Es entsteht unter anderem in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 gelten in der EU Regeln, die die Methan-Emissionen aus dem Energiesektor reduzieren sollen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt.

Streit in der Bundesregierung

Die EU-Kommission hatte die Aussetzung der Sanktionen bereits vor einiger Zeit als Kompromissvorschlag angekündigt. Das Meinungsspektrum unter den Mitgliedstaaten ist breit, doch die Gegner der Methan-Verordnung bekamen zuletzt Zulauf. Bei einem informellen Treffen der EU-Energieminister erhielt die Initiative Tschechiens, die Verordnung komplett auszusetzen, genügend Stimmen für die notwendige qualifizierte Mehrheit. Zu den Befürwortern zählte auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

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Der Streit durchzieht die Bundesregierung: Während Reiche die Regulierung als Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Öl und Gas ansieht, stellt sich Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gegen die Aufweichung. Reiche hatte mit ihrer Ankündigung, Deutschland werde sich der tschechischen Initiative anschließen, eine Absprache mit ihrem Kabinettskollegen gebrochen, wie das Handelsblatt berichtete.

Positionen der Minister

Schneider unterstützt den Vorschlag der Sanktionsaussetzung nicht: „Ich bin es leid, so zu tun, als gäbe es das gravierende Problem der Methanemissionen nicht“, sagte er dem Handelsblatt. Aufschub sei kein Pragmatismus, sondern „ein Freifahrtschein fürs Weiter-so“. Reiche hingegen argumentierte beim Ministertreffen, Unternehmen scheuten den Abschluss von Öl- und Gaslieferverträgen mit der EU, weil sich die Anforderungen der Methan-Verordnung kaum erfüllen ließen und sie selbst bei einer Aussetzung der Sanktionen rechtswidrig handelten.

Die EU-Kommission empfiehlt nun, in den kommenden drei Jahren keine Strafen zu verhängen. Die meisten Mitgliedstaaten haben die erforderlichen nationalen Regeln für Strafen bei Verstößen noch nicht eingeführt, wie die Kommission mitteilte.

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