Die EU-Kommission gibt dem Druck der USA und der Gaslobby nach und schwächt die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie vorübergehend ab. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen die EU-Methan-Verordnung verstoßen. Das teilte die Kommission am Mittwoch mit.
Hintergrund der Entscheidung
Die EU-Kommission hatte bereits angekündigt, wegen der Folgen des Irankriegs „mögliche Flexibilitäten“ zu prüfen. Nun leistete sie dem Folge. Nationale Gerichte sind bei Streitfällen verpflichtet, die Empfehlung zu berücksichtigen. Ziel des Gesetzes aus dem Green Deal ist es, den Ausstoß von Methan zu senken. Das Gas gilt als besonders klimaschädlich.
Auswirkungen auf die Industrie
Bei der Förderung von Gas durch das sogenannte Fracking werden teils große Mengen an Methan frei. Manche Hersteller brennen Gas auch einfach ab, statt es zu speichern. Häufig entweicht es auch durch undichte Pipelines. Die EU wollte daher Hersteller auch im Ausland dazu bringen, Methanemissionen, soweit es technisch möglich ist, zu vermeiden. Für Unternehmen bedeutet das teils hohe Investitionen.
Einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, fordern jedoch strengere Maßnahmen und kritisieren die Aussetzung der Strafen. Die Kommission betont, dass die Empfehlung vorübergehend sei und die langfristigen Klimaziele nicht gefährdet würden.



