Gebäudetyp E: Gesetzentwurf für einfacheres und günstigeres Bauen fertig
Gebäudetyp E: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen fertig

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) haben am Dienstag in Berlin den Gesetzentwurf für den sogenannten Gebäudetyp E vorgestellt. Dieser soll das Bauen durch vereinfachte Standards beschleunigen und kostengünstiger machen. Der Entwurf sieht vor, dass Bauherren und Bauunternehmen vertraglich einen reduzierten Baustandard vereinbaren können, ohne dass Abweichungen von nicht zwingenden Normen als Mangel gelten.

Neues Vertragsrecht im BGB geplant

„Wir schaffen einen eigenen Vertragstyp, damit zwischen dem Bauherren und dem Bauunternehmer klar ist, welcher Baustandard geschuldet ist“, erklärte Hubig. Das neue Bauvertragsrecht werde Sicherheit auf beiden Seiten schaffen. Der Kabinettsbeschluss soll in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Bauministerin Hubertz betonte: „Bauen muss pragmatischer werden, ohne an der Qualität zu sparen.“ Das gelinge durch kompakte Grundrisse, robuste Materialien wie Sichtbeton und den Verzicht auf unnötigen „Schnickschnack“.

Der Gebäudetyp E ist kein spezieller Gebäudetyp, sondern eine rechtliche Möglichkeit, von kostenintensiven Komfort- und Ausstattungsstandards abzuweichen. Ziel ist es, das Haftungsrisiko für Planer und Bauunternehmer zu minimieren. Viele Baustandards sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, gelten aber als sogenannte Regeln der Technik und werden daher umgesetzt. Künftig soll ein einfacher Standard rechtssicher vereinbart werden können.

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Wohnungsbau in der Krise

Die Branche wartet seit Langem auf diesen Gesetzentwurf. Im vergangenen Jahr wurden nur rund 206.600 Wohnungen fertiggestellt – der niedrigste Stand seit 13 Jahren. Experten halten mindestens 300.000 neue Wohnungen pro Jahr für erforderlich, um den Wohnungsmangel zu lindern. Union und SPD hatten die Vereinfachung von Baunormen im Koalitionsvertrag vereinbart. Ein früherer Gesetzentwurf der Ampelregierung konnte nach dem Bruch der Koalition nicht mehr verabschiedet werden.

Der Nationale Normenkontrollrat hatte sich kürzlich in einem Positionspapier für vereinfachte Baustandards und Einschnitte bei DIN-genormten Verfahren ausgesprochen. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge) in Kiel und das Institut für Bauforschung (IFB) in Hannover forderten ebenfalls die Umsetzung eines Basis-Standards.

Kostenexplosion durch Normen

Laut einem Papier der beiden Institute sind die Kosten für die Errichtung von Wohnraum in Deutschland seit dem Jahr 2000 um rund 245 Prozent gestiegen. Schuld daran seien auch die Normen. „Es ist höchste Zeit, die Idee des Gebäudetyps E umzusetzen und einfaches, kostengünstiges Bauen wieder zu ermöglichen“, sagte IFB-Direktorin Heike Böhmer.

Die Institute kritisieren das Geschäftsmodell des Deutschen Instituts für Normung (DIN). „Das DIN ist ein gemeinnütziger Verein, der sich im Wesentlichen aus dem Verkauf von Normen und Verlagsprodukten finanziert“, heißt es in dem Papier. „Mehr Normen und mehr Normteile bedeuten zugleich mehr Verkaufsprodukte.“ Bereits vor sechs Jahren habe DIN insgesamt 7036 Baunormen ausgewiesen, seither seien weitere hinzugekommen. „Der Normen-Frust in der Bauwirtschaft ist enorm“, sagte Arge-Chef Dietmar Walberg.

Schallschutz als Beispiel für Absurdität

20 Prozent des Anstiegs der Baukosten gehen laut den Instituten auf das ständige Nach-oben-Schrauben von Normenstandards zurück. Walberg spricht von einer „katastrophalen Schockstarre“ im Wohnungsbau. Nach Berechnungen der Institute könnten die Gesamtkosten im Neubau um rund 1000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gesenkt werden, wenn auf bestimmte Normen verzichtet würde.

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Ein Beispiel: Bei einem Wohnhaus in Wesel ging es um den Schallschutzbedarf bei Balkonen. Eine Überschreitung von nur ein bis drei Dezibel hätte die Verglasung aller Balkone notwendig gemacht, was unbezahlbar gewesen wäre. „Man muss sich das vor Augen führen: Eigentlich sollen Balkone die Lebensqualität der Menschen verbessern. Aber weil die Lärmbelastung ganz knapp über dem Orientierungswert lag, wurden die Balkone gar nicht erst gebaut“, so Walberg. IFB-Direktorin Böhmer ergänzte: „Seit 2015 haben sich der Arbeitsaufwand und die Kosten, die hinter der Normung zum Schallschutz stecken, verdreifacht.“ Der Schall müsse jetzt aufwendig rechnerisch nachgewiesen werden – für jeden Raum einzeln. „Ohne komplexe Bauphysik-Software ist das gar nicht mehr möglich.“

Forderung nach Basis-Standard

Die Institute plädieren für einen Verzicht auf kostspielige Extras und komplexe, wartungsintensive Technik. Wenn der Bauherr einen höheren Standard wolle, müsse er diesen bestellen und bezahlen. Es dürfe nicht länger einen „Nur-High-End-Standard“ im Wohnungsbau geben. Ziel müsse ein reduzierter, robuster Basis-Standard als gängige Wohnungsbau-Variante sein. Baurechtsexperte Michael Halstenberg forderte, das rechtlich gut abzusichern. Das Gebäude-Typ-E-Gesetz sei „dringend notwendig“.