Heizungsförderung 2026: Neue Bedingungen und höhere Boni für Geringverdiener
Heizungsförderung 2026: Neue Bedingungen und Boni

Die staatliche Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen wurde zum 22. Juli 2026 reformiert. Immobilienbesitzer mit niedrigen Einkommen können nun von höheren Zuschüssen profitieren, während die Gesamtsumme der Förderung aufgrund von Sparmaßnahmen der Bundesregierung sinkt. Anträge sind ab sofort bei der KfW-Bankengruppe über das Programm 458 möglich.

Basiszuschuss und Obergrenze

Der Basiszuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, beispielsweise für eine Wärmepumpe inklusive neuer Leitungen und Technik. Bei einer Anlage, die 20.000 Euro kostet, erhalten Eigentümer 6.000 Euro vom Staat – jedoch nur bis zu einer Obergrenze von derzeit 28.000 Euro. Diese Obergrenze sinkt alle sechs Monate um 750 Euro, um die Preise für fossilefreie Heizungen zu drücken. Die Förderung gilt für Ein- und Mehrfamilienhäuser, auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt.

Einkommensboni für Selbstnutzer

Zusätzlich zum Basiszuschuss gibt es Einkommensboni für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro beträgt der Bonus 40 Prozent, sodass insgesamt 70 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Bei einem Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro sind es 30 Prozent Bonus (insgesamt 60 Prozent), bis 50.000 Euro 10 Prozent (insgesamt 40 Prozent). Beispiel: Bei einer 20.000-Euro-Anlage und einem Einkommen unter 30.000 Euro erhält der Eigentümer 14.000 Euro Zuschuss.

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Voraussetzungen und Antragstellung

Anträge werden über die KfW-Website gestellt. Voraussetzung ist eine Bestätigung des geplanten Einbaus durch einen Energieberater oder eine Installationsfirma. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt, sodass Eigentümer die Kosten vorfinanzieren müssen. Die KfW weist darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht; die Regierung hat die Mittel im Vergleich zum vorherigen Niveau um zwei Milliarden Euro gekürzt.

Förderfähige Heizungen und Ausschluss

Gefördert werden neue ökologische Heizungen, die wenig bis kein Kohlendioxid ausstoßen, darunter Holz, Biogas, Wasserstoff, Solarenergie, Fernwärme und Strom (z. B. für Wärmepumpen). Konventionelle Öl- und Gasheizungen erhalten keine Zuschüsse, dürfen aber weiterhin eingebaut werden, wenn eine alte Anlage ausfällt.

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