Heizungsgesetz gekippt: Was die Kehrtwende für Eigentümer und Mieter bedeutet
Die schwarz-rote Koalition hat ein zentrales Wahlversprechen eingelöst und zentrale Vorgaben aus dem sogenannten Heizungsgesetz von Robert Habeck gestrichen. Das Gesetz, das seit Anfang 2024 galt, wird nun grundlegend überarbeitet. Im Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißt es gleich zu Beginn: »Das Heizungsgesetz wird abgeschafft.« Doch was bedeutet diese Kehrtwende konkret für Hauseigentümer und Mieter? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Dürfen Eigentümer wieder Gas- und Ölheizungen einbauen?
Ja, die umstrittene 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen fällt weg. Bislang musste jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was in der Praxis oft auf Wärmepumpen hinauslief. Diese Regel galt nur in Neubaugebieten oder nach abgeschlossener kommunaler Wärmeplanung, mit Fristen bis Juni 2026 für große Städte. Nun ist sie hinfällig.
Stattdessen erlaubt das neue Eckpunktepapier neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Modellen und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen. Allerdings mit einer Einschränkung: Ab 2029 müssen diese Heizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der zunächst bei 10 Prozent liegen soll. Diese sogenannte »Biotreppe« soll bis 2040 in drei Schritten ansteigen, die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch unklar.
Wie können Eigentümer die neuen Regeln umsetzen?
Entsprechende Biogastarife werden bereits angeboten, sind aber teuer. Laut Bundesregierung liegen die Mehrkosten für einen grünen Gastarif bei einem Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Verbrauch von 23.000 kWh bei bis zu 0,52 Euro pro Tag. Eine Auswertung von Verivox zeigt, dass Biogastarife mit 65 Prozent Biomethananteil im Schnitt 14,7 Cent pro kWh kosten, während konventionelle Erdgastarife bei 13,5 Cent pro kWh liegen.
Stefan Bolln, Energieberater und Bundesvorsitzender des GIH, warnt: »Bei solch hohen Preisen für Biogase dürfte sich die Anschaffung einer Wärmepumpe sehr schnell rechnen.« Kurzfristig verschaffe der Vorschlag Eigentümern Luft, da teure Umbauten entfallen, aber langfristig könnten die Kosten erheblich sein.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Quoten?
Die Überprüfung der klimafreundlichen Gas- und Öltarife soll im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger erfolgen. Dies stellt eine praktikable Lösung dar, um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen.
Gibt es noch Betriebsverbote für bestimmte Heizungen?
Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten sollen wegfallen. Bislang galt ein Verbot nur für Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind, wobei Niedertemperatur- und Brennwertkessel ausgenommen waren. Diese Ausnahmen entfallen nun, was mehr Flexibilität bietet.
Was gilt für die kommunale Wärmeplanung?
Bislang war die kommunale Wärmeplanung entscheidend für die 65-Prozent-Regel. Nun haben die Heizungsregeln nichts mehr mit der Wärmeplanung zu tun. Geht eine Heizung kaputt, kann der Eigentümer sofort eine neue Gasheizung einbauen, unabhängig vom Stand der Planung vor Ort. Allerdings muss diese ab 2029 mit 10 Prozent Bio-Gas betrieben werden.
Zudem hat die Bundesregierung angekündigt, die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner deutlich zu vereinfachen, mit einer Reduzierung des Aufwands um bis zu 80 Prozent. Details hierzu sind noch offen.
Was bedeutet die Kehrtwende für Mieter?
Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt werden. Konkrete Details zu diesem Schutzmechanismus fehlen im Eckpunktepapier jedoch noch, was Unsicherheit bei Mietern hervorrufen könnte.
Bleibt die Förderung für Wärmepumpen erhalten?
Ja, die staatliche Förderung für klimafreundliche Anlagen wie Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte: »Wir bleiben bei der Förderung stabil.« Die genaue Ausgestaltung wird zwischen den Koalitionspartnern bis zum Sommer besprochen.
Lohnt sich der Einbau einer Wärmepumpe noch?
Wenn die Förderungen unangetastet bleiben, wird sich der Einbau einer Wärmepumpe genauso gut rechnen wie bisher. Angesichts der steigenden Kosten für Biogastarife könnte sie sogar attraktiver werden.
Wie geht es weiter?
Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Anschließend wird der Bundestag darüber beraten. Das neue Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten, was einen straffen Zeitplan für die Umsetzung der Reformen bedeutet.



