Neues Heizungsgesetz: Klimapolitisches Desaster mit Milliardenstrafen droht
Heizungsgesetz-Kippung: Milliardenstrafen und Klimaschaden drohen

Gekipptes Heizungsgesetz: Klimapolitische Fehlentscheidung mit teuren Folgen

Mit dem neu beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) hat die Bundesregierung eine zentrale klimapolitische Weichenstellung rückgängig gemacht. Die ursprünglich geplante Regelung, wonach neue Heizungen ab April zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wurde ersatzlos gestrichen. Stattdessen setzt die Koalition auf eine abgeschwächte Grüngasquote, die erst ab 2029 mit lediglich zehn Prozent Biomethan-Beimischung starten soll.

Lobbyinteressen setzen sich durch

Die vorgestellten Eckpunkte entsprechen exakt den Forderungen von Mineralölunternehmen und dem Eigentümerverband Haus & Grund. Diese hatten in einem Positionspapier die Abschaffung der 65-Prozent-Regel und die Einführung einer Grüngasquote gefordert. Wissenschaftliche Institute wie das Wuppertal-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hatten bereits im November gewarnt: „Die Grüngas-Quote ist aus Sicht des Klimaschutzes und der Industrie nicht zielführend“.

Das Problem: Deutschland produziert nicht genug Biomethan, um den erwarteten Bedarf zu decken. Notwendige Importe würden die Gaspreise in die Höhe treiben und Verbraucher zusätzlich belasten. Interessanterweise existierte bereits im bisherigen Heizungsgesetz eine ambitioniertere Biogas-Regelung: Ab 2029 sollten 15 Prozent Biomethan oder Wasserstoff beigemischt werden, bis 2040 sogar 60 Prozent.

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Klimaschutzziele werden verfehlt

Das nun gekippte Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Robert Habeck sollte zwischen 2026 und 2030 etwa 35 Millionen Tonnen CO₂ einsparen. Rund drei Viertel dieser Einsparungen resultierten aus der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien. Experten des Ökoinstituts rechnen nun mit bis zu 30 Millionen Tonnen weniger Einsparungen durch das neue Gesetz.

Im Eckpunktepapier des GMG wird lediglich von zwei Millionen Tonnen CO₂-Einsparung durch die Biogasquote gesprochen – ein Wert, der angesichts der EU-Klimaziele völlig unzureichend ist. Tatsächlich müsste mindestens das 17-fache eingespart werden, um die europäischen Vorgaben zu erfüllen.

Milliardenstrafen und Kostenfallen drohen

Die finanziellen Konsequenzen dieser politischen Kehrtwende sind enorm: Laut der Denkfabrik Agora Energiewende muss die Bundesregierung bereits unter bisherigem Recht mit Strafzahlungen zwischen 13 und 34 Milliarden Euro rechnen, weil Deutschland die europäischen Klimaschutzvorgaben für Gebäude und Verkehr voraussichtlich verfehlen wird. Durch den höheren CO₂-Ausstoß des neuen Heizungsgesetzes könnten weitere 4,5 Milliarden Euro hinzukommen.

Für Verbraucher entsteht eine doppelte Kostenfalle: Zunächst locken billigere Gasheizungen, doch in den 2030er Jahren werden teure Biomethan- oder Wasserstoff-Beimischungen notwendig. „Die Bundesregierung locke Verbraucher in die Kostenfalle“, warnt Brigitte Knopf, Direktorin der Denkfabrik Zukunft KlimaSozial. Besonders Mieter seien ungeschützt, da sie keinen Einfluss auf die Heizungsart ihrer Wohnung hätten.

Verpasste Modernisierungschancen

Pro Jahr werden in Deutschland etwa eine Million Heizungen ausgetauscht. Im vergangenen Jahr ersetzte bereits die Hälfte der Haushalte ihre alten Heizungen durch klimafreundliche Wärmepumpen. Das neue Gesetz könnte diesen Trend umkehren und den Einbau von Gasheizungen wieder attraktiver machen.

Damit verschiebt die Bundesregierung notwendige Modernisierungen in die 2030er Jahre – genau zu dem Zeitpunkt, bis zu dem Deutschland klimaneutral werden muss. Je länger diese Investitionen aufgeschoben werden, desto kostspieliger wird die deutsche Energiewende insgesamt. Die jetzt getroffene Entscheidung belastet nicht nur das Klima, sondern auch die Staatskasse und die privaten Haushalte für Jahrzehnte.

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