Union: Neues Heizungsgesetz ist verfassungskonform – Gutachten bestätigt
Heizungsgesetz: Union sieht Verfassungskonformität bestätigt

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist nach Überzeugung der Unionsfraktion verfassungskonform. Die Fraktion stützt sich auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Johann-Christian Pielow von der Kanzlei Rosin Büdenbender, das dem Handelsblatt vorliegt. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz das gesetzliche Klimaneutralitätsziel „nicht strukturell unterlaufen“ werde.

Hintergrund: Langwierige Verhandlungen und Kritik

Um das Gesetz war lange gerungen worden. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD einigten sich zu Jahresbeginn auf Eckpunkte einer Regelung, die das umstrittene „Heizungsgesetz“ der Vorgängerregierung ersetzen soll. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des GModG am 13. Mai. Aktuell befasst sich der Bundestag damit. Mit dem GModG entfallen viele detaillierte Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes.

Das neue Gesetz eröffnet die Möglichkeit, auch künftig mit Gas oder Öl befeuerte Heizungen neu zu installieren. Voraussetzung ist, dass ein steigender Anteil von klimaneutralem Gas oder Öl verwendet wird – die sogenannte „Bio-Treppe“. Diese Regelung wird heftig kritisiert, auch innerhalb der Union. Die „KlimaUnion“, eine Gruppierung in CDU und CSU, die sich für konsequenten Klimaschutz einsetzt, hatte verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.

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Gutachten widerspricht Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes

Erst in der vergangenen Woche war der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz könne „Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft verschieben“ und damit möglicherweise gegen den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoßen. Das Gutachten von Pielow sieht jedoch keinen Widerspruch zum Klimabeschluss.

Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 misst dem Klimaschutz Verfassungsrang zu. Der Staat ist dem Beschluss zufolge verpflichtet, die Freiheitschancen auch „intertemporär“ zu sichern – also heutige Emissionsminderungen so zu gestalten, dass künftige Generationen nicht durch zu harte spätere Einschnitte übermäßig belastet werden.

Pielow: Kein absolutes Verbot von Rücknahmen

Pielow argumentiert, dass die aus dem Klimabeschluss abgeleitete Pflicht zur Freiheitssicherung für künftige Generationen „kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten“ begründe. Die Verfassungsrichter hätten in dem Beschluss ausschließlich die Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen und damit die Meta-Vorgaben der deutschen Klimaschutzpolitik auf der Makro-Ebene in den Blick genommen. „Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der Mikro-Ebene jedoch“ hätten die Verfassungsrichter gerade nicht entschieden.

Mit der „Bio-Treppe“ wahre der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum, verteile die Emissionslasten generationengerecht und löse daher weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare „Vollbremsung“ noch ein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck aus. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben.

Reaktionen aus der Union

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Wirtschaft und Energie der CDU und CSU, Sepp Müller, begrüßte das Ergebnis. „Der Gesetzgeber hat beim Thema Klimaschutz viel Spielraum“, resümierte er. Um die Klimaziele zu erreichen, sei Akzeptanz nötig, sagte er dem Handelsblatt. „Das neue Gesetz wird diese Akzeptanz wieder herstellen.“

Das Gutachten stärkt die Position der Union, die das Gesetz trotz interner Kritik vorantreibt. Vermieter müssen künftig Bio-Brennstoffe verheizen und die Hälfte der Kosten tragen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungskonformität liegt jedoch beim Bundesverfassungsgericht, falls Klagen eingelegt werden.

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