Neue Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026: Änderungen im Überblick
Neue Wärmepumpen-Förderung: Änderungen ab 21. Juli

Ab dem 21. Juli 2026 treten in Deutschland neue Förderbedingungen für den Einbau von Wärmepumpen in Kraft. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde reformiert, was für Eigentümer sowohl Chancen als auch Einschränkungen mit sich bringt. Die Verbraucherzentrale NRW rät Interessierten, die geänderten Förderbausteine frühzeitig in die Finanzplanung einzubeziehen.

Entfallende und abgesenkte Boni

Zum Stichtag entfällt der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent vollständig. Auch der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgesenkt: von aktuell 20 Prozent auf zunächst 16 Prozent ab dem 21. Juli. Ab dem 1. Februar 2027 soll er dann halbjährlich um weitere vier Prozentpunkte reduziert werden, bis er am 1. August 2028 vollständig ausläuft. Zudem wird der Einsatz natürlicher Kältemittel künftig verpflichtend sein, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt.

Übergangsregelungen für laufende Projekte

Für bereits laufende Vorhaben gibt es eine Übergangsregelung. Liegt eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) der KfW vor, behält diese für sechs Monate ihre Gültigkeit und kann für einen Antrag zu den neuen Bedingungen genutzt werden. Entscheidend ist das Erstellungsdatum der Bestätigung. Technische Projektbeschreibungen (TPB) des BAFA, die bisher nicht genutzt wurden, verlieren hingegen nach dem 20. Juli ihre Gültigkeit. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den eigenen Planungsstand genau zu prüfen.

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Neue Staffelung des Einkommensbonus

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch werden die förderfähigen Investitionskosten abgesenkt. Der bisher einstufige Einkommensbonus wird neu gestaffelt, um die Einkommenssituation differenzierter zu berücksichtigen:

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Bonus von 40 Prozent.
  • Haushalte mit Einkommen bis 40.000 Euro erhalten weiterhin die Grundförderung von 30 Prozent.
  • Haushalte mit Einkommen bis 50.000 Euro können einen Bonus von bis zu 10 Prozent erhalten.
  • Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten einen zusätzlichen Bonus von bis zu 40 Prozent, abhängig vom Einkommen.

Zudem wird bei mindestens einem minderjährigen Kind das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro abgesenkt, was höhere Förderstufen ermöglicht.

Maximale Förderhöhe und weitere Aspekte

Die maximalen Fördersätze liegen laut Verbraucherzentrale NRW für Haushalte mit mindestens einem Kind und einem Einkommen bis 30.000 bzw. 40.000 Euro bei 80 Prozent. Für alle anderen Antragsberechtigten beträgt die Obergrenze 70 Prozent. Neben der Förderhöhe sollten Eigentümer auch die langfristigen Vorteile einer Wärmepumpe bedenken: geringere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und potenzielle Energieeinsparungen, insbesondere in Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einem günstigen Wärmepumpenstromtarif.

Wertschöpfungs-Bonus ab 2027

Ab dem ersten Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen vorgesehen, die in der Europäischen Union gefertigt werden. Gleichzeitig sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion auf 15 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher, bei der Planung nicht nur die Förderhöhe, sondern auch die Herkunft des Systems zu berücksichtigen.

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