Verbraucherschützer haben vor irreführenden Infobriefen gewarnt, in denen eindringlich die Installation eines intelligenten Stromzählers nahegelegt wird. Die Verbraucherzentrale NRW erklärte, dass in den Schreiben fälschlicherweise der Eindruck erweckt werde, es bestehe eine gesetzliche Verpflichtung für Verbraucher zum Einbau eines Smart Meters. Absender sei ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber.
Private Haushalte seien jedoch nicht verpflichtet, Smart Meter einzubauen, betonte Energieexpertin Christina Wallraf. Die Pflicht treffe vielmehr die grundzuständigen Messstellenbetreiber, in der Regel die lokalen Stromnetzbetreiber. Diese müssten in bestimmten Haushalten intelligente Messsysteme verbauen und gesetzliche Einbauquoten erfüllen. Zudem gebe es entgegen der Behauptung in den Briefen keine Förderung für den Einbau.
Die Pflicht-Einbauten betreffen Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, Betreiber größerer Solaranlagen sowie Verbraucher mit Wärmepumpe oder Wallbox für E-Autos. Darüber hinaus kann der grundzuständige Messstellenbetreiber auch freiwillig Smart Meter einbauen.
Smart Meter bestehen aus einem digitalen Zähler und einer Kommunikationseinheit. Sie messen alle 15 Minuten den Stromverbrauch und übermitteln die Daten an Netzbetreiber und Energielieferanten. Damit können Haushalte ihren Verbrauch genau nachvollziehen, während Netzbetreiber ihr Netz besser steuern können. In Deutschland sind bisher noch nicht viele Smart Meter verbaut.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind alternative Anbieter am freien Markt. Sie können eine Option sein, wenn der grundzuständige Betreiber noch keine Smart Meter anbietet. Allerdings sind ihre Preise nicht reguliert, weshalb Verbraucher Angebote sorgfältig prüfen und vergleichen sollten. „Besonders wichtig ist es, sich nicht unter Druck setzen zu lassen“, so Wallraf.



