Bundeswirtschaftsministerium plant Kürzung der Solarförderung für private Kleinanlagen
Solarförderung für private Kleinanlagen soll gekürzt werden

Bundeswirtschaftsministerium plant drastische Kürzungen bei der Solarförderung

Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Katherina Reiche (CDU) bereitet eine umfassende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, die tiefgreifende Einschnitte bei der Solarförderung vorsieht. Laut einem internen Arbeitsentwurf vom 22. Januar soll die Förderung für neue, kleine Solaranlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 25 Kilowatt komplett eingestellt werden.

Ministerium begründet Maßnahme mit Wirtschaftlichkeit

Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass kleine Solaranlagen aufgrund deutlich gesunkener Kosten inzwischen oft auch ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich seien, insbesondere wenn sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren könnten. „Ziele von Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit wurden in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt“, so der Sprecher weiter. Die Allgemeinheit finanziere derzeit über Steuermittel Strom aus kleinen Photovoltaik-Dachanlagen, die sich bereits ohne Förderung tragen könnten und zudem bei Netzüberlastung Systemprobleme verschärften.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bereits zuvor deutlich gemacht, dass neue kleine Solaranlagen auf Dächern keine Förderung mehr benötigten, da sie sich für Verbraucher bereits rechneten. Für bestehende Anlagen soll es Bestandsschutz geben. Bisher erhalten Betreiber, die Solarstrom ins Netz einspeisen, 20 Jahre lang einen festen Betrag pro Kilowattstunde.

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Heftige Kritik von Opposition und Branchenvertretern

Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner übte scharfe Kritik an den Plänen: „Die Solarförderung auf privaten Dächern ist eine Erfolgsgeschichte - Millionen Bürger haben investiert, das Land profitiert. Mit ihrem Gesetzentwurf droht Katherina Reiche dieses Engagement auszubremsen.“ Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig sprach von einem Angriff auf das Erfolgsmodell der Energiewende.

Der Bundesverband Solarwirtschaft warnte eindringlich vor den Konsequenzen. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte, die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. „Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden fast komplett zum Erliegen kommen“, so Körnig. Aus dem Entwurf gehe hervor, dass Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen ihren eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssten.

Ministerium betont Notwendigkeit der Reform

Im Arbeitsentwurf des Ministeriums wird betont, dass das EEG aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung bedürfe. „Es gilt, das EEG konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es darin. Die erneuerbaren Energien seien im „Zentrum der Stromversorgung“ angekommen und müssten mehr Verantwortung tragen.

Trotz der geplanten Kürzungen hält das Ministerium am Ausbauziel fest: Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen. Im Jahr 2025 lag dieser Anteil nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. Der Sprecher des Ministeriums betonte, man sei noch in der internen Vorbereitung der Novelle und arbeite derzeit weiter an dem Entwurf.

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