Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner startet mit Verzögerung
Seit Jahresbeginn können Ruheständler, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Diese sogenannte Aktivrente soll dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken und Rentnern einen finanziellen Anreiz bieten, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben.
Verwirrung bei ersten Lohnabrechnungen
Viele Betroffene haben sich jedoch im Januar verwundert die Augen gerieben, als auf ihren Lohnzetteln der erwartete Steuervorteil nicht sichtbar war. Stattdessen wurde der Arbeitslohn zunächst ganz normal besteuert, ohne dass der neue Freibetrag berücksichtigt wurde.
„Die Ursache liegt weniger bei den Arbeitgebern als im zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die entsprechende steuerliche Regelung wurde erst spät im Vorjahr verabschiedet, sodass kaum Zeit für die praktische Umsetzung blieb.
Technische Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Verzögerung hat mehrere Gründe:
- Lohnabrechnungsprogramme konnten nicht rechtzeitig angepasst werden
- Zentrale Auslegungsfragen wurden erst im Februar von der Finanzverwaltung geklärt
- Softwareanbieter benötigen Zeit für Anpassungen, Tests und Freigaben
„Erst mit den Klärungen der Finanzverwaltung können Softwareanbieter ihre Programme final adaptieren“, so Karbe-Geßler. Eine flächendeckende Umsetzung zum 1. Januar war daher technisch nicht möglich.
Steuerlicher Vorteil wird nachgeholt
Für betroffene Rentner stellt sich die wichtige Frage: Ist das zu viel einbehaltene Geld verloren? Die klare Antwort lautet: Nein. Der steuerliche Vorteil ist lediglich aufgeschoben, nicht aufgehoben.
Sobald die erforderlichen Software-Updates eingespielt sind, führen die meisten Abrechnungssysteme automatisch eine Rückrechnung durch. „Der betroffene Monat wird neu berechnet, und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen erstattet“, erläutert die Steuer-Expertin.
Korrektur erfolgt zeitnah
Arbeitgeber warten üblicherweise nicht bis zum Jahresende, sondern korrigieren die Abrechnungen, sobald es technisch möglich ist. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde und keine weitere Lohnzahlung erfolgt – erfolgt die Erstattung erst über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr.
Der genaue Zeitpunkt der Rückzahlung hängt vom jeweiligen Abrechnungssystem und vom Termin des Software-Updates ab. In vielen Fällen dürfte die Korrektur ein bis zwei Monate nach Bereitstellung der technischen Anpassung sichtbar werden.
Für die betroffenen Rentner bedeutet dies vor allem Geduld. Es handelt sich jedoch nicht um einen dauerhaften finanziellen Nachteil, sondern lediglich um eine zeitliche Verschiebung des steuerlichen Vorteils. Die Aktivrente mit ihrem attraktiven Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich kommt somit zwar mit Verzögerung, aber sicher bei den Berechtigten an.



