Bahn-Finanzvorständin Karin Dohm: Kostet ihr Abgang Millionen?
Bahn-Finanzvorständin Dohm: Millionenteurer Abgang?

Kurzes Gastspil mit möglicherweise hohen Kosten

Es war ein äußerst kurzes Engagement, das jedoch erhebliche finanzielle Folgen für die Deutsche Bahn haben könnte. Karin Dohm (53) trat erst im Dezember vergangenen Jahres ihre Position als Finanzvorständin des Staatskonzerns an. Bereits drei Monate später, so berichten mehrere Medien übereinstimmend, soll der Aufsichtsrat ihre Abberufung beschlossen haben.

Konflikt mit Arbeitnehmervertretern als Auslöser

In ihrer kurzen Amtszeit habe Dohm zahlreiche Menschen gegen sich aufgebracht, heißt es in den Berichten. Ein entscheidender Konfliktpunkt war offenbar eine sogenannte Gesellschafteranweisung zur Aufspaltung der Bahn-Tochter DB Services, die Dohm ohne vorherige Absprache mit den Arbeitnehmervertretern unterzeichnet haben soll. „Was bei der DB Services passiert ist, lässt sich mit Worten allein nicht wiedergutmachen“, zitiert der „Spiegel“ Konzernbetriebsratschefin Heike Moll aus einem internen Newsletter.

Mögliche Abfindung in Millionenhöhe

Laut dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ könnte Dohm Anspruch auf zwei volhe Jahresgehälter als Abfindung haben. Der Bericht bezieht sich dabei auf den Vergütungsbericht der Deutschen Bahn, der für Vorstandsmitglieder eine „angemessene Abfindung bei Beendigung der organschaftlichen Bestellung vor dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt“ vorsieht, sofern kein von ihnen zu vertretender wichtiger Grund vorliegt.

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Die Höhe dieser Abfindung orientiere sich an der Restlaufzeit des Vertrags und dürfe ohne wichtigen Grund „den Wert von zwei Jahresgehältern einschließlich variabler Gehaltsbestandteile nicht überschreiten“. Wie lange Dohms Vertrag ursprünglich hätte laufen sollen, ist nicht öffentlich bekannt. Die Deutsche Bahn selbst äußerte sich bisher nicht zu den Vorgängen.

Historische Präzedenzfälle

Der „Spiegel“ verweist in seinem Bericht auf vergleichbare Fälle aus der Vergangenheit. So hätten die ehemaligen Vorstände Norbert Bensel und Margret Suckale, die 2009 im Zuge einer Datenaffäre gehen mussten, ebenfalls zwei Jahresgehälter als Abfindung erhalten. Diese historischen Präzedenzfälle könnten nun auch für Karin Dohm relevant werden.

Vor ihrem Wechsel zur Deutschen Bahn war Karin Dohm Finanzvorständin bei der Baumarkt-Kette Hornbach. Ihr kurzes Engagement beim Staatskonzern könnte nun zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, während die genauen Umstände ihrer Trennung weiterhin im Unklaren bleiben.

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