Homeoffice-Kosten absetzen: Wann das Finanzamt Belege verlangt
Homeoffice-Kosten: Wann das Finanzamt Belege sehen will

Homeoffice-Kosten steuerlich absetzen: So gehen Sie mit Belegen richtig um

Wer im Homeoffice arbeitet, kann bestimmte anfallende Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen und so die Steuerlast senken. Dazu zählen etwa die Homeoffice-Pauschale, Telefonkosten oder Anschaffungen für die berufliche Tätigkeit. Ein zentraler Punkt ist dabei der korrekte Nachweis dieser Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt.

Belege nicht vorsorglich einreichen

Steuerpflichtige müssen die entsprechenden Rechnungen und Nachweise nicht automatisch mit der Steuererklärung einreichen. „Heute werden bereits 20 bis 25 Prozent der Steuererklärungen von einer Software bearbeitet“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Belege sollten jedoch gut organisiert und griffbereit aufbewahrt werden, da das Finanzamt sie bei Bedarf anfordern kann.

Wann das Finanzamt nachfragt

Zu Nachfragen kommt es vor allem in folgenden Fällen:

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  • Wenn die angegebenen Werbungskosten von den üblichen Sätzen abweichen und die Plausibilität geprüft werden muss.
  • Bei ungewöhnlich hohen Werbungskosten oder bei Selbstständigen bei ungewöhnlich hohen Betriebsausgaben.
  • Manchmal verlangt das Finanzamt eine genaue Kostenaufstellung mit allen Belegen, manchmal nur die Nachweise für die höchsten Kosten oder ab einer bestimmten Betragshöhe.

Arbeitsort genau dokumentieren

Besonders wichtig ist eine genaue Dokumentation des Arbeitsortes. Wer zwischen Homeoffice und Büro wechselt, sollte in einem Kalender oder einer Liste festhalten, an welchen Tagen von welchem Ort aus gearbeitet wurde. Nur so lässt sich später zuverlässig nachweisen, dass die Abrechnung der Homeoffice-Pauschale und der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg korrekt ist. Diese Aufzeichnungen sind entscheidend, um mögliche Rückfragen des Finanzamts souverän beantworten zu können.

Rechnungen für beruflich bedingte Anschaffungen wie Hardware sollten daher fein säuberlich abgeheftet werden. Die Devise lautet: Alle Nachweise bereithalten, aber nicht vorsorglich einreichen. So bleiben Steuerpflichtige auf der sicheren Seite und vermeiden unnötigen Aufwand, während sie gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen des Homeoffice profitieren.

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