Nachlass-Chaos vermeiden: So dokumentieren Sie Ihr Vermögen richtig für Ihre Erben
Wüssten Ihre Erben, wo sich Ihr gesamtes Vermögen befindet? Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der SOS-Kinderdörfer weltweit zeigt alarmierende Ergebnisse: Nicht einmal jeder dritte Deutsche (30 Prozent) hat seine Vermögenswerte vollständig dokumentiert und mit seinen Erben besprochen. Rund 48 Prozent der Befragten haben entweder gar keine oder nur eine unvollständige Übersicht erstellt – von einem klärenden Gespräch mit den Nachkommen ganz zu schweigen.
Das Problem der nachrichtenlosen Konten
Im Ernstfall kann diese Nachlässigkeit zu erheblichen Problemen führen. Wenn Erben nicht wissen, wo welche Vermögenswerte liegen, können sie schlichtweg nicht darauf zugreifen. In solchen Fällen spricht man von sogenannten nachrichtenlosen Konten. Banken haben jeglichen Kontakt zu den Kunden dieser Guthaben und Wertpapiere verloren und können ihn auch nicht wiederherstellen. Schätzungen zufolge liegen in Deutschland auf Millionen solcher Konten mehrere Milliarden Euro, die möglicherweise nie von den rechtmäßigen Erben abgeholt werden.
So erstellen Sie eine zentrale Vermögensübersicht
Nora Dieckmann, Fachanwältin für Erbrecht und Justiziarin bei den SOS-Kinderdörfern weltweit, rät Verbrauchern dringend, eine vollständige Vermögensübersicht zu führen und diese regelmäßig zu aktualisieren. „Wichtig ist, dass sie vollständig ist und für Dritte verständlich bleibt“, betont Dieckmann. Die Übersicht sollte folgende Punkte enthalten:
- Alle Bankkonten und Depots
- Versicherungspolicen und Verträge
- Immobilien und Grundbesitz
- Unternehmensbeteiligungen
- Zugänge zu digitalen Vermögenswerten
- Hinweise auf bestehende Schulden
Dieckmann empfiehlt: „Die Übersicht gehört nicht ins Testament, sondern sollte separat in einem verschlossenen Ordner und zusätzlich als digitales Dokument mit klar geregeltem Zugriff aufbewahrt werden.“ Im Idealfall weiß eine Vertrauensperson von der Existenz dieser Dokumentation. Ansonsten sollten die Informationen nach dem Tod des Erblassers für die Erben gut auffindbar sein.
Was tun, wenn keine Übersicht existiert?
Fehlt eine solche systematische Dokumentation, haben Erben es schwer, sämtliche Vermögenswerte des Verstorbenen aufzuspüren. Hilfreich kann die Sichtung folgender Unterlagen sein:
- Post und Korrespondenz
- Vertragsunterlagen und Versicherungspolicen
- Kontoauszüge und Bankunterlagen
- Steuerbescheide und Finanzdokumente
Wer gezielt Banken anschreibt und um Auskunft bittet, muss laut Dieckmann einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk vorweisen können. „Hilfreich ist es außerdem, Kontakt zu Versicherern, früheren Arbeitgebern oder Steuerberatern aufzunehmen“, so die Justiziarin.
Kein zentrales Register in Deutschland
Ein zentrales Register, aus dem Erben in Deutschland sämtliche Vermögenswerte einer Person abfragen könnten, existiert nicht. „Deshalb kann die Recherche lückenhaft bleiben und es hängt manchmal vom Zufall ab, ob man alle Vermögenswerte entdeckt“, erklärt Dieckmann. Diese Lücke im System macht eine private Dokumentation umso wichtiger.
Guthaben verschwinden nicht einfach
Eine beruhigende Tatsache für Erben: Selbst wenn Guthaben jahrzehntelang ungenutzt auf Konten liegen bleiben, verschwinden diese nicht einfach. „In der Praxis führen Banken Konten und Depots weiter“, sagt Dieckmann. Zwar müssen Banken solche Guthaben nach etwa 30 Jahren steuerlich ausbuchen und als Gewinn versteuern. Der Anspruch auf Auszahlung bleibt Eigentümern oder Erben aber auch darüber hinaus erhalten. „Melden sich Berechtigte später und weisen ihre Ansprüche nach, muss die Bank das Geld weiterhin auszahlen“, betont Nora Dieckmann abschließend.



