Bundestag beschließt Nachfolger der Riester-Rente: Das bringt die neue private Altersvorsorge
Der Bundestag hat am Freitag den Nachfolger der Riester-Rente beschlossen. Die neue private Altersvorsorge soll ab dem Jahr 2027 in Kraft treten und zahlreiche Verbesserungen für Sparer mit sich bringen. Die Entscheidung markiert das Ende der bisherigen Riester-Rente und öffnet neue Perspektiven für die Altersvorsorge in Deutschland.
Selbstständige werden einbezogen
Ein wesentlicher Fortschritt der neuen Regelung ist die Einbeziehung von Selbstständigen. Während die Riester-Rente überwiegend auf Festangestellte beschränkt war, bleiben Selbstständige, die keine Rentenversicherungspflicht haben oder über berufsständische Versorgungen abgesichert sind, nicht länger ausgeschlossen. Die Koalitionspartner aus Union und SPD haben sich darauf geeinigt, die private Vorsorge auch für diese Gruppe zu öffnen, was eine breitere Absicherung im Alter ermöglicht.
Einfachere und günstigere Geldanlage
Die Abwicklung der Riester-Rente erfolgte bisher über Altersvorsorgedepots von Banken oder anderen privaten Instituten, die oft mit hohen Gebühren und Provisionen verbunden waren. Künftig gibt es die Möglichkeit, sich für ein Standarddepot mit festen Regeln zu entscheiden, das von einem staatlichen Träger angeboten werden darf. Dies soll insbesondere Bürgern Sicherheit bieten, die sich nicht mit Aktien oder Geldmarktanlagen auskennen. Das Gesetz legt für solche Standardprodukte nun maximale Kosten von 1 Prozent fest, was die Transparenz und Erschwinglichkeit erhöht.
Höhere Rentenzahlungen bis zum 85. Lebensjahr
In der Riester-Rente war bis auf wenige Ausnahmen eine feste lebenslange Rente verpflichtend. Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche private Rentenauszahlung laut Bundesfinanzministerium 145 Euro pro Versichertem monatlich. Bei der neuen Altersvorsorge können Versicherte mit ihrem Anbieter vereinbaren, die monatlichen Zahlungen zu erhöhen, wobei die Rentenzahlung endet, sobald das Kapital aufgebraucht ist. Ein solcher Auszahlplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen, was mehr Flexibilität und potenziell höhere Auszahlungen ermöglicht.
Attraktive staatliche Förderung
Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip, betont: „Die staatliche Förderung ist ganz ordentlich, gerade für geringe Einkommen.“ Von einem Sparbetrag von 360 Euro im Jahr übernimmt der Staat die Hälfte, also 180 Euro. Beträge, die darüber liegen, werden mit 25 Prozent bezuschusst. Familien erhalten die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro, was die Vorsorge für Haushalte mit Kindern besonders attraktiv macht.
Tenhagen rechnet vor: Ein Alleinstehender ohne Kinder, der jährlich 1800 Euro einzahlt, erhält 540 Euro staatliche Zuschüsse. Nach 40 Jahren kann bei einer angenommenen Rendite von 6 Prozent pro Jahr und Gebühren von 0,2 Prozent ein Betrag von 269.000 Euro erreicht werden. Bei Gebühren von 1 Prozent sinkt dieser auf 219.000 Euro, bleibt aber immer noch höher als eine rein private Anlage mit einem Indexfonds, die auf 206.000 Euro käme.
Beim Mindestbetrag von 360 Euro pro Jahr läge die nach 40 Jahren erreichte Summe bei 71.000 bzw. 58.000 Euro, verglichen mit 48.000 Euro, die ein Sparvertrag ohne staatliche Zuschüsse bringen würde. Diese Zahlen unterstreichen die Vorteile der neuen Förderstruktur für langfristige Sparer.



