Prozessauftakt nach Gelsenkirchener Millionen-Einbruch: Sparkasse vor Gericht
Prozess nach Gelsenkirchener Millionen-Einbruch startet

Prozessauftakt nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen

Knapp ein halbes Jahr nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse beginnt die juristische Aufarbeitung. Am 11. Juni startet vor dem Landgericht Essen der erste von mehreren Zivilprozessen, in denen ehemalige Schließfachbesitzer Schadenersatz von dem Geldinstitut fordern. Ein Gerichtssprecher bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass zwei Klagen mit Forderungen von 391.000 Euro und knapp 49.000 Euro verhandelt werden, eine dritte Zivilklage ist für den 9. Juli terminiert.

Kritik an Sicherheitsvorkehrungen der Sparkasse

Die Kläger fordern die volle Haftung für ihre bei dem Einbruch entstandenen Schäden, weil der Tresorraum der Sparkasse und das Gebäude mit angrenzender Tiefgarage aus ihrer Sicht nicht ausreichend gesichert gewesen seien. Die Sparkasse hat die Abweisung der Klage beantragt, eine ausführliche Begründung soll in den nächsten Tagen folgen. Der Anwalt der Kläger, Daniel Kuhlmann, stützt seine Forderung auf ein Fachgutachten, dem zufolge das Geld nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden sei.

Laut früheren Äußerungen Kuhlmanns fehlten etwa Bewegungsmelder für den Tresorraum und ein sogenannter Wandschutz – eine netzartige Innenauskleidung, die beim Durchbohren sofort Alarm schlagen würde. Alternativ oder zusätzlich seien auch stündliche Patrouillengänge rund um den Tresorraum möglich gewesen. Die Sparkasse hatte diese Kritik bisher stets zurückgewiesen und mehrfach betont, die Filiale mit dem Schließfachraum sei „nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert“.

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Millionen-Coup mit ungeklärter Haftungsfrage

Bei dem Einbruch Ende Dezember vergangenen Jahres drangen die Täter über eine Tiefgarage in das Sparkassengebäude ein, überwanden mehrere Sicherheitssysteme und bohrten sich direkt in den Tresorraum der Filiale. Dort räumten sie rund 3.100 Kundenschließfächer aus. Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, könnte aber auch deutlich höher im dreistelligen Millionenbereich liegen.

Von den Tätern fehlt trotz fieberhafter Ermittlungen der Polizei mit zeitweise über 300 Fahndern weiter jede heiße Spur. Bisher ist die Haftung der Bank auf 10.300 Euro pro Schließfach begrenzt, falls Kunden nicht privat zusätzliche Versicherungen abgeschlossen haben – eine Regelung, die nun im Prozess infrage gestellt wird.

Persönliche Schicksale hinter den Klagen

Hinter den drei ersten Klagen verbergen sich tragische persönliche Schicksale. In einem Fall handelt es sich um fast 400.000 Euro, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstellen. Ein weiterer Kläger hatte Gold für knapp 50.000 Euro eingelagert, der dritte Bargeld, eine Rolex-Uhr und Schmuck im Wert von insgesamt rund 120.000 Euro. Alle drei Fälle seien laut Anwalt Kuhlmann bestens belegt mit Quittungen und teils mit Augenzeugen für die Einlagerung.

Güteverhandlung als erster Schritt

Für den Zivilprozess ist zunächst nur ein Termin anberaumt. Am Anfang steht eine Güteverhandlung mit dem Versuch einer gütlichen Einigung oder eines Vergleichs, wie der Gerichtssprecher erklärte. Danach würden möglicherweise weitere Termine bestimmt, insgesamt sei aber mit weniger Verhandlungstagen als bei einem Strafverfahren zu rechnen. Die Entscheidung des Gerichts könnte wegweisend sein für die Haftungsfrage bei Bankeinbrüchen und die Sicherheitsstandards von Geldinstituten in Deutschland.

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