Der SPIEGEL hat eine Paywall für seine Online-Artikel eingeführt, die den Zugriff auf Inhalte nach einer bestimmten Nutzungsdauer oder Anzahl von Aufrufen einschränkt. Konkret bedeutet dies: Ein Artikel, der älter als 30 Tage ist oder bereits zehn Mal geöffnet wurde, kann nicht mehr kostenlos gelesen werden. Stattdessen werden Leser aufgefordert, ein Abonnement abzuschließen, um weiterhin auf die Inhalte zugreifen zu können.
Die neuen Zugriffsbedingungen im Detail
Die Regelung gilt für alle Artikel auf SPIEGEL.de. Sobald ein Artikel die genannten Kriterien erfüllt, wird er mit einer Paywall versehen. Leser sehen dann eine Aufforderung, sich anzumelden oder ein Abo zu erwerben. Der SPIEGEL bietet verschiedene Abonnement-Modelle an: das SPIEGEL+ Monatsabo für 5,99 Euro pro Woche, das Jahresabo mit 25 Prozent Rabatt für 4,49 Euro pro Woche sowie ein spezielles Angebot für Neukunden mit einem Startpreis von 1 Euro für die ersten vier Wochen.
Optionen für Abonnenten
Bereits bestehende Digital-Abonnenten können sich einfach einloggen, um auf alle Artikel zuzugreifen. Auch Print-Abonnenten haben die Möglichkeit, zu vergünstigten Konditionen ein Digital-Abo abzuschließen. Die Abos sind jederzeit kündbar und beinhalten neben dem Zugriff auf alle S+-Artikel auch die wöchentliche digitale Ausgabe des SPIEGEL als E-Paper sowie das Digital-Archiv.
Hintergrund der Paywall
Mit dieser Maßnahme reagiert der SPIEGEL auf die veränderten Bedingungen im Online-Journalismus. Wie viele andere Medienhäuser setzt auch der SPIEGEL auf ein Bezahlmodell, um qualitativ hochwertigen Journalismus zu finanzieren. Die Paywall soll sicherstellen, dass Leser, die regelmäßig Inhalte konsumieren, auch einen finanziellen Beitrag leisten.
Leser, die auf einen gesperrten Artikel stoßen, haben die Möglichkeit, ein Abo abzuschließen oder sich über die App zu informieren. Die Entscheidung, welche Artikel gesperrt werden, erfolgt automatisch auf Basis der Nutzungsdaten. Der SPIEGEL betont, dass die meisten Artikel weiterhin kostenlos zugänglich sind, solange sie nicht die Grenze von 30 Tagen oder 10 Aufrufen überschreiten.



