Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine neue Zollregelung für Importwaren aus Drittstaaten. Die bisherige Freigrenze von 150 Euro, unterhalb derer Sendungen zollfrei in die EU eingeführt werden konnten, ist weggefallen. Stattdessen wird nun pro Warengruppe ein pauschaler Aufschlag von drei Euro erhoben. Die Maßnahme richtet sich gezielt gegen chinesische Billigversender wie Temu, Shein oder AliExpress, die ihre Produkte oft in Kleinstsendungen unter der Freigrenze in die EU lieferten.
Hintergrund der neuen Zollvorgabe
Die EU-Kommission hatte die Reform bereits im vergangenen Jahr angekündigt, um faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu schaffen. Bislang konnten chinesische Online-Plattformen ihre Waren zollfrei in die EU einführen, solange der Warenwert unter 150 Euro lag. Dies verschaffte ihnen einen erheblichen Preisvorteil gegenüber lokalen Anbietern, die sämtliche Abgaben entrichten müssen. Laut Schätzungen der EU-Kommission entgingen den Mitgliedstaaten dadurch jährlich Zolleinnahmen in Milliardenhöhe. Mit der neuen Regelung soll diese Steuerlücke geschlossen werden.
Auswirkungen auf Verbraucher und Händler
Für Verbraucher bedeutet die Neuregelung, dass künftig auch bei günstigen Bestellungen aus China zusätzliche Kosten anfallen. Ein Paket mit mehreren Artikeln kann dabei mehrfach mit dem Drei-Euro-Aufschlag belastet werden, da die Gebühr pro Warengruppe erhoben wird. Die Plattform Temu hat bereits angekündigt, die neuen Gebühren teilweise an die Kunden weiterzugeben. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte: „Wir arbeiten daran, die Auswirkungen für unsere Nutzer so gering wie möglich zu halten, aber die neuen EU-Vorschriften zwingen uns zu Anpassungen.“
Europäische Händler hingegen begrüßen die Reform. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) spricht von einem „längst überfälligen Schritt“ zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen. „Die Ungleichbehandlung hat den europäischen Online-Handel jahrelang benachteiligt. Nun endlich werden gleiche Regeln für alle geschaffen“, so eine Sprecherin des Verbandes.
Reaktionen aus China
Die chinesische Regierung kritisierte die neue EU-Zollvorgabe als protektionistisch und drohte mit Gegenmaßnahmen. „Solche einseitigen Handelsbarrieren schaden der globalen Wirtschaft und treiben die Inflation in Europa weiter an“, hieß es in einer Stellungnahme des chinesischen Handelsministeriums. Peking behält sich vor, vor der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die Regelung zu klagen.
Umsetzung und Kontrolle
Die neuen Zollgebühren werden von den nationalen Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten erhoben. Die Deutsche Zollverwaltung hat bereits ein digitales System zur effizienten Abwicklung der Pauschalgebühren eingerichtet. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen die Mehreinnahmen in den EU-Haushalt fließen und unter anderem für die Digitalisierung der Zollverwaltung verwendet werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Kontrolle der vielen Kleinsendungen aufwändig und teuer sei und die geplanten Einnahmen die zusätzlichen Kosten möglicherweise nicht decken.
Fazit
Die Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze markiert einen Wendepunkt im europäischen Online-Handel. Während europäische Händler auf mehr Fairness hoffen, müssen Verbraucher mit höheren Preisen für Waren aus China rechnen. Die langfristigen Auswirkungen werden sich in den kommenden Monaten zeigen, wenn die ersten Sendungen nach den neuen Regeln abgefertigt werden.



