Ab dem 1. Juli 2026 müssen Verbraucher in der Europäischen Union auch für günstige Online-Bestellungen aus Drittstaaten Zoll zahlen. Bislang galt für Waren unter 150 Euro eine Ausnahme, die nun entfällt. Die neue Regelung betrifft vor allem die chinesischen Plattformen Temu und Shein, die für ihre extrem günstigen Produkte bekannt sind.
Neue Pauschalabgabe von drei Euro pro Warengruppe
Für jede Warengruppe in einem Paket wird künftig eine pauschale Zollabgabe von drei Euro erhoben. Enthält ein Paket beispielsweise drei T-Shirts und ein Kinderspielzeug, fallen insgesamt sechs Euro Zoll an – drei Euro für die Bekleidung und drei Euro für das Spielzeug. Die Abgabe gilt unabhängig vom Warenwert, solange dieser unter 150 Euro liegt.
Die EU-Kommission betont, dass Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich sind. Allerdings warnen Verbraucherschützer, dass die Händler die Kosten an die Kunden weiterreichen können. „Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen“, sagt E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes.
Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen
Experten gehen davon aus, dass die zusätzlichen Kosten vor allem bei sehr günstigen Produkten spürbar werden. Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI erklärt: „Die zusätzlichen Kosten werden zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben, denn gerade bei sehr niedrigpreisigen Artikeln ist der Spielraum begrenzt.“ Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), sieht die Verbraucher als Leidtragende: „Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr kosten.“
Die chinesischen Plattformen Temu und Shein reagierten nicht auf Anfragen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zu den neuen Regeln.
Hintergrund: EU will Billigpaketflut eindämmen
Die Europäische Union reagiert mit der neuen Abgabe auf eine massive Zunahme von Billigpaketen. Laut EU-Kommission kamen 2025 rund 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert in die EU – viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden). Das entspricht etwa 16 Millionen Paketen pro Tag. Mehr als 90 Prozent dieser E-Commerce-Pakete stammen aus China, so ein hochrangiger EU-Beamter.
Gleichzeitig verstoßen viele dieser Produkte gegen europäische Standards. 2025 waren 60 Prozent der online gekauften Kosmetik, Elektronik, Spielzeuge und Nahrungsergänzungsmittel betroffen. Die EU will mit den neuen Regeln nicht nur die Kontrollen verbessern, sondern auch „einen fairen Wettbewerb“ mit europäischen Unternehmen sicherstellen.
Was Verbraucher beachten sollten
Der deutsche Zoll rät: „Vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat sollten Verbraucher zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist.“ In der Regel kümmere sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in Vorleistung.
Die Verbraucherzentrale Berlin weist auf weitere Kosten hin: Neben der Einfuhrumsatzsteuer erheben manche Kurierdienste eine Servicepauschale für die Zollanmeldung. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt, vor der Bestellung zu prüfen, woher die Ware verschickt wird – Hinweise finden sich in den Versandinformationen oder AGB. Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ein Indiz sein. Allein auf den Sitz des Online-Händlers im Impressum sollte man sich nicht verlassen, da die Ware dennoch aus einem Drittstaat stammen kann.
Auswirkungen auf Paketzustellung und Bestellverhalten
Deutschlands Paketbranche befürchtet Verzögerungen. Eine Sprecherin des Branchenverbandes BPEX, der Firmen wie Fedex, UPS, Hermes, DPD und GLS vertritt, sagt: „Dies kann dazu führen, dass Zollfreigaben länger dauern, als es bisher der Fall ist, und somit Verzögerungen in der Abfertigung entstehen können.“ DHL rechnet damit, dass 85 bis 90 Prozent der Pakete aus Nicht-EU-Ländern vorverzollt sind. Bei den restlichen 10 bis 15 Prozent geht DHL in Vorleistung und verlangt vom Empfänger eine Pauschale von 7,50 Euro plus die bezahlten Steuern und Gebühren.
Ob die neue Abgabe zu weniger Bestellungen aus China führt, ist ungewiss. Lars Hofacker erwartet „eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert“. Große Plattformen könnten ihre Logistik anpassen und vermehrt auf europäische Lager setzen. Samina Sultan vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) bestätigt: „Das heißt konkret, dass sie lokale Lager und Distributionszentren in Europa bauen, um den Markt hier zu bedienen.“ Alien Mulyk vom bevh geht ebenfalls davon aus, dass die Abgabe Billigimporten „wenig anhaben“ wird, da Unternehmen bereits begonnen haben, ihre Logistik nach Europa zu verlagern.
Befristete Regelung und weitere Gebühren geplant
Die Pauschale von drei Euro pro Warengruppe gilt voraussichtlich nur bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Dann sind alle importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig, mit üblichen Zollsätzen je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung.
Zusätzlich plant die EU ab dem 1. November 2026 eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes online bestellte und in die EU eingeführte Produkt. Diese Maßnahme ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen, und die Höhe der Gebühr steht noch nicht fest.



