Recht auf Reparatur: Was sich für Verbraucher ab Juli 2026 ändert
Recht auf Reparatur: Neue Regeln für Verbraucher ab Juli

Recht auf Reparatur: Was sich für Verbraucher ab Juli 2026 ändert

Reparieren statt wegwerfen – dieser Grundsatz wird in Deutschland bald gesetzlich verankert. Die Bundesregierung bereitet die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur vor, die ab Ende Juli 2026 in nationales Recht überführt werden soll. Das Kabinett und der Bundestag beschäftigen sich aktuell mit den Details des Gesetzentwurfs, der zwei zentrale Ziele verfolgt: die Schonung wertvoller Ressourcen und den Schutz der Verbraucher vor unnötigen, kostspieligen Neuanschaffungen.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick

Hersteller bestimmter Produktkategorien werden künftig verpflichtet, diese während ihrer üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Dauer der Produktgarantie und gilt grundsätzlich für alle Verbraucher. Ausnahmen sind lediglich für Verträge zwischen Unternehmen vorgesehen, bei denen der Anspruch auf Reparierbarkeit vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Die Geräte müssen zudem so konstruiert sein, dass eine Reparatur überhaupt möglich ist. Wer beispielsweise Akkus so verbaut, dass ein Austausch unmöglich wird, oder wer Reparaturen durch spezielle Software-Eigenschaften blockiert, verstößt gegen das neue Recht. In solchen Fällen können Käuferinnen und Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Eine weitere Neuerung betrifft die Gewährleistungsfrist: Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der Gewährleistungszeit bewusst gegen den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät und lässt stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre. Diese Regelung soll Anreize für nachhaltige Entscheidungen schaffen.

Konkrete Anwendungsfälle und betroffene Geräte

Bei Waschmaschinen geht der Gesetzgeber von einer üblichen Lebensdauer von zehn Jahren aus. Funktioniert beispielsweise das Schleudern nach acht Jahren nicht mehr, kann der Käufer verlangen, dass der Hersteller die Maschine entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis repariert. Alternativ kann sich der Käufer auch für einen anderen Reparaturdienst entscheiden – in diesem Fall muss der Hersteller die benötigten Ersatzteile zu einem fairen Preis zur Verfügung stellen.

Die neuen Vorschriften gelten für eine breite Palette von Geräten:

  • Waschmaschinen, Trockner und Waschtrockner
  • Haushaltsgeschirrspüler und Kühlgeräte
  • Staubsauger und Schweißgeräte
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Mobiltelefone, Tablets und Computer ohne Tastatur
  • Schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes
  • Drucker und weitere elektronische Geräte

Zeitplan und Übergangsregelungen

Die EU-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Änderungen bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht zu übertragen. Das Bundesjustizministerium unter Ministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigt sich zuversichtlich, dass der Gesetzgebungsprozess rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Allerdings treten nicht alle Teile der Reform gleichzeitig in Kraft.

Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, würde bei Einhaltung des Zeitplans ab Ende Juli 2026 in Deutschland gelten – und zwar auch für Geräte, die bereits vor diesem Stichtag gekauft wurden. Die Verpflichtung zur Herstellung reparierbarer Geräte sowie die Verlängerung der Gewährleistungsfrist gelten dagegen nur für Geräte, die ab dem 31. Juli 2026 erworben werden. Für Kaufverträge zwischen Unternehmen sollen die neuen Regelungen erst ab dem 31. Dezember 2027 Anwendung finden.

Nachhaltigkeit und praktische Auswirkungen

Belastbare Schätzungen zur Müllvermeidung durch das neue Recht liegen noch nicht vor. Die EU-Richtlinie ist Teil einer umfassenderen Strategie der Europäischen Union, die sowohl die Reduzierung von Elektroschrott als auch die Stärkung von Verbraucherrechten zum Ziel hat. Dazu gehört beispielsweise auch die bereits seit Ende 2024 geltende Verpflichtung, Smartphones und bestimmte andere Geräte einheitlich mit USB-C-Ladeanschlüssen auszustatten.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Ein zentraler Aspekt ist die Definition angemessener Preise für Ersatzteile und Reparaturen. Die Formulierung bleibt relativ allgemein: Die Preise dürfen nicht so hoch sein, dass sie Verbraucher von einer Reparatur abschrecken. Hersteller werden zudem verpflichtet, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten.

Für Smartphones bedeutet dies, dass alle Bauteile nach Einstellung der Produktion noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Bei Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung sogar für zehn Jahre nach Produktionsende. Verbrauchern mit gut funktionierenden Geräten, bei denen preiswerte Teile als bekannte Schwachstellen gelten, wird daher empfohlen, sich kurz vor Ende dieser Fristen die entsprechenden Ersatzteile sicherheitshalber zu besorgen und aufzubewahren.