BGH-Urteil: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen nach Bauträgerpleite vollenden
Ein langjähriger juristischer Streit in Nordrhein-Westfalen hat nun eine klare Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) erfahren. Das Gericht urteilte am Freitag in Karlsruhe, dass die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses verpflichtet ist, zwei unfertige Dachgeschosswohnungen trotz der Insolvenz des ursprünglichen Bauträgers fertigzustellen.
Details der BGH-Entscheidung
Der BGH betonte in seinem Urteil, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht nur für das Gemeinschaftseigentum wie Außenwände, Böden und Decken verantwortlich ist, sondern auch für nichttragende Innenwände, unter Putz verlegte Leitungen und den Anschluss an die Zentralheizung. Aus baupraktischen Gesichtspunkten sei es sinnvoll, diese Arbeiten gemeinsam durchzuführen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
Die Eigentümergemeinschaft war bereits 2019 rechtskräftig dazu verurteilt worden, das Gemeinschaftseigentum errichten zu lassen. Allerdings hatte sie 2022 abgelehnt, auch die Zwischenwände, Elektroinstallationen und Heizungsanschlüsse zu übernehmen. Dies führte zu einem Rechtsstreit, der nun durch den BGH zugunsten der Eigentümer der Dachgeschosswohnungen entschieden wurde.
Kostenfrage noch offen
Obwohl der BGH die Verantwortung der Eigentümergemeinschaft klarstellte, bleibt die Kostenfrage vorerst ungeklärt. Sollte es zu weiteren Rechtsstreitigkeiten kommen, müssten die einzelnen Teile der Wohnungen möglicherweise nach Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt werden. Der BGH wies darauf hin, dass die Gemeinschaft grundsätzlich für die erstmalige Errichtung eines stecken gebliebenen Baus aufkommen muss, aber nur für das Gemeinschaftseigentum.
Zudem müssen die Kläger, die den Einbau von sechs Dachflächenfenstern auf eigene Kosten beantragt hatten, auf eine Neuverhandlung vor dem Landgericht warten. Der BGH entschied, dass dies die ursprüngliche Planung verändern würde und daher einer gesonderten Prüfung bedarf.
Dieser Fall unterstreicht die komplexen rechtlichen Herausforderungen, die bei Insolvenzen von Bauträgern entstehen können, und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für ähnliche Situationen in Deutschland.



